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Neues Arbeitszeitgesetz: Ärzte wollen eigene Gewerkschaft gründen

Die Aufregung um das neue Gesetz reißt nicht ab.
Die Aufregung um das neue Gesetz reißt nicht ab. ©APA
Im Fahrwasser der Diskussion um das neue Arbeitszeitgesetz für Spitalsärzte will sich nun eine neue eigene Ärztegewerkschaft formieren.
Erneut Verhandlungsrunde
Neues Gesetz sorgt für Unruhe

Unter dem Arbeitstitel “Asklepios-Gewerkschaft für angestellte Ärztinnen und Ärzte in Österreich” sammelt Initiator Gernot Rainer derzeit Unterstützer – auf Facebook hatten am Mittwochnachmittag rund 1.400 Nutzer auf “Gefällt mir” geklickt.

Die neue Gewerkschaft soll nach dem Vorbild des Marburger Bundes, der Interessenvertretung aller angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte in Deutschland, aufgebaut werden. Auch die Forderungen sind bereits publiziert, darunter unter anderem die Verdoppelung des Bruttogrundgehaltes bei 40 Wochenstunden sowie eine angemessene Bezahlung der anfallenden Überstunden.

Treffen mit Präsidenten der Ärztekammer

Derzeit sei unter anderem ein Treffen mit dem Präsidenten der Wiener Ärztekammer, Thomas Szekeres, vorgesehen. Zudem wolle man die Einreichung als Gewerkschaft bei den Behörden in den kommenden Tagen durchführen, heißt es auf Facebook. Rainer selbst war am Mittwoch für ein Statement nicht zu erreichen.

Bevor noch irgendetwas fix ist, winkt die Gewerkschaft der Gemeindebediensteten (GdG) bereits ab: “Wir treten geeint auf und agieren in enger Kooperation mit VertreterInnen der Ärztekammer. Wir erwarten uns auch von der restlichen Ärzteschaft, dass sie mit uns an einem Strang zieht”, erklärte Christian Meidlinger, Vorsitzender der GdG – Kunst, Medien, Sport, freie Berufe (GdG-KMSfB) am Mittwoch.

Neues Arbeitszeitgesetz für Spitalsärzte ab 2015

Die GdG verhandelt allerdings nur für die Ärzte in den Spitälern des Wiener Krankenanstaltenverbundes. Das größte Wiener Krankenhaus, das AKH, wo die Mediziner bei der MedUni Wien angestellt und damit in der Zuständigkeit des Bundes liegen, führt eigene Gespräche.

Anlass für die Debatten ist das neue Arbeitszeitgesetz für Spitalsärzte, das mit 1. Jänner 2015 in Kraft getreten ist. Es sieht u.a. vor, dass Ärzte künftig nur noch 48 statt 60 Stunden pro Woche arbeiten dürfen – damit fallen vor allem gut bezahlte Überstunden und Nachtdienste weg, was die Ärztevertreter nicht nur Überlastungen, sondern auch Gehaltseinbußen von bis zu 30 Prozent befürchten lässt.

(APA)

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