Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) hat am Montag einen weiteren Vorschlag für eine Verschärfung der Asylgesetze geäußert. Sobotkas Sprecherin bestätigte Berichte des Ö1-“Morgenjournals” und der “Presse”: Demnach sollen künftig gleich die Strafgerichte entscheiden, ob einem straffälligen Asylberechtigten Asyl aberkannt oder das Verfahren eines Asylwerbers vorzeitig negativ beendet wird.
Schon jetzt könne Straffälligen Asyl aberkannt werden, hierfür sei jedoch das Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) zuständig. Nun sollte während des Strafverfahrens eine Aberkennung mitgeprüft und mit dem Urteil verkündet werden. “Das beschleunigt das Verfahren”, meinte die Sprecherin.
Strafgerichte sollen über Asylaberkennung entscheiden
Bei welchen Delikten der Verlust des Asyls oder der Verfahrensstopp drohen soll, steht noch nicht fest. Dies werde erst gemeinsam mit dem Justizministerium erarbeitet, hieß es weiters. Die Schwere des Delikts oder auch die Häufigkeit sei entscheidend, eine Liste gebe es noch nicht. “Auf jeden Fall soll es aber eine schnellere Abwicklung geben”, erklärte Sobotkas Sprecherin.
Zum Einwand, dass straffällige Asylwerber oft deshalb in Österreich bleiben, da sie nicht in den Herkunftsstaat abgeschoben werden können, verwies sie auf die Forderung nach Asylzentren in sicheren Drittstaaten. Umgesetzt werden sollten die nun von Sobotka geplanten Verschärfungen so rasch als möglich.
Vorschlag für Richtervereinigung vorstellbar, aber “Rechtskräftigkeit abwarten”
Die Richtervereinigung zeigte sich für den neuen Vorschlag von Sobotka grundsätzlich offen. Für Richter-Präsident Zinkl ist dies durchaus vorstellbar, er betont aber: “Wenn, dann sollte man es immer von der Rechtskraft abhängig machen, das ist man dem Rechtsstaat schuldig.” Sobotkas Vorschlag sei “überlegenswert”: “Aber man muss aufpassen. Eine Ausweisung verbunden mit der Verurteilung – das würde ich für bedenklich halten.”
Das Strafmaß, ab dem dann eine Ausweisung erfolgen soll, müsse diskutiert werden. Die Folgen seien “genau zu überlegen”, so Zinkl weiter. Er verwies auch auf die Möglichkeit einer Diversion für geringe Delikte. Für die Richter sei jedenfalls “mit einem Mehraufwand zu rechnen”. Abschätzen lasse sich dieser zum jetzigen Zeitpunkt freilich noch nicht.
(APA/Red)
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