Die 23-Jährige wurde um ihre Entlohnung als Sexarbeiterin betrogen und erpresst. Dennoch war sie, nach Ansicht des Landesgerichts Feldkirch, nicht nur Opfer, sondern auch Täterin. Die Angeklagte wurde im Juli wegen falscher Zeugenaussage zu einer Geldstrafe von 960 Euro verurteilt. Weil sie als Belastungszeugin im Strafverfahren gegen den Betrüger und Erpresser bei ihrer Aussage vor der Polizei wahrheitswidrig nur Sex mit dem Täter angegeben, dabei aber Gruppensex verschwiegen hat. Später gab die Türkin zu, sie habe bei dem Treffen auch mit einer Frau und einem weiteren Mann Sex gehabt. Das Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG) hat nun aber das Ersturteil aufgehoben und eine neuerliche Verhandlung in Feldkirch angeordnet. Das Zweitgericht gab damit der Nichtigkeitsberufung von Verteidiger Florin Reiterer aus der Kanzlei Klaus Pichler Folge. Selbst die Oberstaatsanwaltschaft hatte sich dafür ausgesprochen, Reiterers Berufung Folge zu geben.
Bei der neuerlichen Verhandlung am Landesgericht muss geprüft werden, ob sich die Zeugin bei der Polizei in einem strafbefreienden Aussagenotstand befunden hat und deshalb ausnahmsweise nicht die ganze Wahrheit sagen musste. Für das Oberlandesgericht ergeben sich Hinweise darauf, dass der Entschuldigungsgrund der Schande vorliegt und sie darüber von der Polizei vor ihrer Aussage nicht belehrt worden ist.
Die verheiratete Frau sagte, es sei ihr peinlich gewesen, den Gruppensex gleich zuzugeben. Zumal es sich dabei auch um lesbischen Sex gehandelt habe. Sie habe befürchtet, dass ihre Familie davon erfahren könnte.
Mit Video erpresst
Aus diesem Grund hat sie sich auch vom Täter um 3850 Euro erpressen lassen. Der 41-Jährige hat von ihr Geld und Sex mit der Drohung erpresst, er werde sonst ein (tatsächlich gar nicht existierendes) Video vom ersten gemeinsamen Sex ihren Eltern schicken.
Entlohnung vorgegaukelt
Die 23-Jährige war eine von fünf Frauen, die vom türkischen Möbelverkäufer um die versprochene Entlohnung für Sex mit ihm betrogen worden sind. Der Angeklagte hat ihnen vorgegaukelt, sie würden als Prostituierte in einem Escort-Service mehrere tausend Euro erhalten, und er müsse sie zuerst sexuell testen.
Täter geständig
Der unbescholtene und geständige Angeklagte wurde im Oktober am Landesgericht rechtskräftig wegen Betrugs und Erpressung zu einer bedingten Haftstrafe von zwölf Monaten und einer unbedingten Geldstrafe von 4680 Euro verurteilt.
(Quelle: NEUE/Seff Dünser)
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