Sie legte Berufung gegen das Urteil ein, wie Oberstaatsanwalt Volker Ziegler mitteilte. Damit kommt es im nächsten Jahr vor dem Landgericht Traunstein zu einer Neuauflage des Prozesses gegen den Sänger.
Notwehr
Das Amtsgericht hatte es am Mittwoch als nicht erwiesen angesehen, dass der Rapper mit dem Künstlernamen “Kollegah” im Sommer 2013 zwei Besucher einer Disco in Freilassing zusammengeschlagen hatte. Es könnte auch Notwehr gewesen sein, befand das Gericht. Der Jurastudent ist wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt. (APA)
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Es hat einen Fehler gegeben! Bitte versuche es noch einmal.Herzlichen Dank für deine Zusendung.