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Neue Wohnbauförderung über 5.000 Mal in Anspruch genommen

Im Bild v.l.: Herbert Rinner (Leiter Stabstelle Wohnen und übergeordnete Wohnbauangelegenheiten) und Landesrat Hans Mayr
Im Bild v.l.: Herbert Rinner (Leiter Stabstelle Wohnen und übergeordnete Wohnbauangelegenheiten) und Landesrat Hans Mayr ©LMZ/Neumayr
Seit 1. April 2015 ist die neue Wohnbauförderung in Kraft. "Damit wurde eine bedarfsorientierte Förderung geschaffen, die den aktuellen Gegebenheiten Rechnung trägt, budgetär nachvollziehbar ist und gleichzeitig flexibel in Hinblick auf neue Aufgaben reagieren kann", bilanziert Landesrat Hans Mayr (SBG) nach rund einem Jahr durchwegs positiv. Kritik hagelte es diesbezüglich aber von Seiten der SPÖ und der Arbeiterkammer Salzburg (AK).
Große Änderungen, viel Kritik
AK: 400 Mietwohnungen fehlen
Vor allem bei Eigenheimen voran

“Außer dass Landesrat Mayr und die Landesregierung das Maastricht-Defizit mit der aktuellen Wohnbauförderung in die Höhe treiben, hat sie keinen positiven Effekt auf den Wohnungsmarkt”, prangert Wohnbausprecher Roland Meisl am Freitag in einer Aussendung an. Zudem sei seit zwei Jahren eine Senkung der Altmieten angekündigt, statt dies umzusetzen würde man die Salzburger immer mehr in die Wohnbeihilfe treiben. Auch Salzburgs AK-Präsident Siegfried Pichler kann der neuen Wohnbauförderung nur mäßig Positives abgewinnen. “Das ist kein Erfolg, sondern ein Nicht Genügend für Mayr und die Landesregierung!”, urteilte er nach einer Bilanz Anfang Februar, “am Mietsektor wurden die Erwartungen und Versprechungen ganz klar nicht erfüllt.” Auch dass die Rückzahlungen zur Schuldentilgung im Landesbudget verwendet werden, stößt Pichler sauer auf. Die AK fordert erneut eine Zweckwidmung der Rückflüsse für den Bau neuer Wohnungen.

5.105 Wohnbauförderungen seit April 2015

Insgesamt wurde im Zeitraum zwischen April 2015 und April 2016 4.265 Mal gefördert. Rechnet man jene hinzu, denen ein vorzeitiger Baubeginn bewilligt wurde, ergeben sich 5.105 geförderte Einheiten. Diese gliedern sich in 538 Eigenheimerrichtungen, 307 Wohnungskäufe, 958 Mietwohnungen, 94 Einheiten in Wohnheimen sowie 3.208 Sanierungen.

Sieht man sich die Gliederung nach den Bezirken an, ergibt sich folgendes Bild (immer inklusive der Zusicherungen für vorzeitigen Baubeginn): In der Stadt Salzburg wurden 15 Eigenheime, 54 Objekte im Bereich Wohnungskauf, 347 Mietwohnungen sowie sechs Wohnheime und 1.680 Sanierungen gefördert. Im Flachgau gab es 188 Errichtungsförderungen, 114 Kaufförderungen, 270 Förderungen von Mietwohnungen sowie elf Wohnheimförderungen und 587 Sanierungsförderungen. Im Tennengau wurden 61 Errichtungsförderungen, 48 Kaufförderungen sowie 51 Mietwohnungsförderungen und 243 Sanierungsförderungen bewilligt, im Pongau waren es 106 Errichtungsförderungen, 36 Kaufförderungen, 134 Mietwohnungsförderungen sowie 77 Einheiten in Wohnheimen und 328 Sanierungsförderungen. Der Pinzgau hat 131 Errichtungsförderungen, 53 Kaufförderungen, 156 Mietwohnungsförderungen sowie 262 Sanierungsförderungen zu verzeichnen. Und im Lungau wurden 37 Eigenheime, zwei Wohneinheiten im Eigentum und 108 Sanierungen gefördert.

Wohnbeihilfe für 9.920 Haushalte

Im selben Zeitraum gab es im Land Salzburg 9.920 Haushalte als Wohnbeihilfeempfänger. In der Landeshauptstadt waren es 4.241 Haushalte, gefolgt vom Pinzgau mit 1.674 Haushalten, dem Flachgau mit 1.519, dem Pongau mit 1.338, dem Tennengau mit 931 und dem Lungau mit 217 Haushalten, die Wohnbeihilfe bezogen. “Seit 1. April 2015 gibt es geänderte Bedingungen, um erweiterte Wohnbeihilfe beziehen zu können. Seit diesem Zeitpunkt können auch Personen mit privaten Mietverträgen und befristeten Mietverträgen erweiterte Wohnbeihilfe beantragen”, erklärte Landesrat Mayr. “Außerdem haben wir auch bei der neuen Wohnbauförderung die Zumutbarkeitsgrenze um 20 Prozent erhöht was zur Folge hat, dass jetzt auch Menschen Anspruch auf Wohnbauförderung haben, die im alten System durch den Rost gefallen sind. All diese Versäumnisse der vergangenen Jahre wurden zugunsten der Menschen in diesem Lande repariert – und trotzdem liegt das Bundesland Salzburg im bundesweiten Vergleich der Wohnbeihilfen noch an letzter Stelle.

Grafik zur Bilanz Wohnbauförderung Neu
Grafik zur Bilanz Wohnbauförderung Neu

Vorzeitige Rückzahlung der Wohnbaudarlehen sehr gut angenommen

Bis 31. März 2016 war im Land Salzburg eine Verordnung in Kraft, die es privaten Darlehensnehmern von geförderten Wohnbaudarlehen ermöglichte, eine vorzeitige Rückzahlung ihrer Darlehen in Anspruch zu nehmen. Dabei wurde ein Nachlass von zehn Prozent auf die Rückzahlungssumme gewährt, wenn entweder ein Teil oder das gesamte Darlehen zurückgezahlt wurde. “Im aktuellen Umfeld niedriger Zinsen wurde dieses Angebot sehr gut angenommen”, so Landesrat Mayr. Dem Landeshaushalt fließen auf diese Weise rund 145 Millionen Euro zu.

Wohnbauberatungen steigen

Weiters informierte Landesrat Mayr, dass es im Jahr 2015 und tendenziell auch 2016 zu einem deutlichen Anstieg der Beratungszahlen kam. Dieser Anstieg in der Beratung hat sich dann auch in den Förderungszahlen gezeigt. Während im Jahr 2014 noch insgesamt 6.027 gezählte Beratungen im Salzburger Institut für Raumordnung und Wohnen (SIR) durchgeführt wurden, ist die Zahl im Jahr 2015 auf 11.748 Beratungen gestiegen. Davon waren 2.091 persönliche Beratungen, 7.550 telefonische Beratungen und 2.107 schriftliche Beratungen nach E-Mail-Anfragen. Im heurigen Jahr wurden bis einschließlich April 3.828 Beratungen gezählt. 770 davon waren persönliche Beratungen. Persönliche Beratungen erfolgen nach Terminvereinbarung.

Wohnberatung Salzburg als neue zentrale Anlaufstelle

“Wir haben erkannt, dass es einen hohen Bedarf an Wohnberatung gibt. Deshalb haben wir reagiert”, so Landesrat Mayr. “Ab Herbst 2016 wird eine deutliche Verbesserung für die Bürgerinnen und Bürger spürbar. Im Erdgeschoß des Bürgerzentrums am Bahnhof wird eine zentrale Anlaufstelle für alle, die Erstinformationen und Beratungsleistungen rund um das Thema Wohnen brauchen, geschaffen “, blickt Mayr optimistisch in die Zukunft.

Beratungen in den Bezirken bleiben erhalten

Wie bisher werden weiterhin Beratungen nach Terminvereinbarung auch in den Bezirken stattfinden. Jeden Monat finden diese in den Bezirkshauptmannschaften St. Johann im Pongau, Tamsweg und Zell am See statt.

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