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Neue Studiengebühr-Verordnung unter Dach und Fach

Knapp vor Jahresende hat Wissenschaftsminister Johannes Hahn (V) nun noch die Neuregelung der Studiengebühren offiziell beschlossen und am Dienstag die neue "Studienbeitragsverordnung" unterzeichnet.

Damit wird die kurz vor der Nationalratswahl im Oktober von SPÖ, FPÖ und Grünen beschlossene weitgehende Abschaffung der Studienbeiträge umgesetzt: Studenten innerhalb der Mindeststudienzeit plus zwei Toleranzsemester müssen künftig keine Gebühr mehr bezahlen, Berufstätige, Präsenzdiener oder länger kranke Studenten können um Befreiung ansuchen, hieß es in einer Aussendung am Mittwoch.

Einen Zahlschein werden aber auch im kommenden Sommersemester alle Studenten erhalten, weil der ÖH-Beitrag für die studentische Interessensvertretung weiterhin von allen Studierenden zu bezahlen ist. Den vollen Studienbeitrag von 363,36 Euro müssen aber nur noch jene Studenten berappen, die die Mindeststudienzeit plus zwei Semester überschreiten. Wer deshalb länger studiert, weil er berufstätig ist, krank war oder Präsenzdienst leistet, kann bei seiner Universität im Nachhinein die Rückerstattung des Studienbeitrags beantragen.

Freilich hat die ÖVP bereits durchblicken lassen, dass sie sich eine gänzliche Abschaffung der Studiengebühren vorstellen kann, wenn sich dieses System als Nullsummenspiel für die Universitäten herausstellen oder wenn der Verwaltungsaufwand für die Rückerstattung sogar zu einer finanziellen Mehrbelastung führen sollte.

Wissenschaftsminister Hahn betonte am Mittwoch in einer Aussendung, mit der Neuregelung noch vor Jahresende einem Wunsch der Hochschulen zu entsprechen, die rechtzeitig vor Beginn des Sommersemesters Klarheit über die Neuregelung haben wollten. Sowohl für die Universitäten wie für die Studierenden gäbe es damit nun solide Rahmenbedingungen. Jetzt müsse geprüft werden, “ob das Modell den Praxistest besteht und den Ansprüchen der Effizienz gerecht wird”, betonte Hahn.

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