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Neue Regeln für die Raumplanung

Es braucht Platz zum Wohnen, Arbeiten, Erholen und für die Landwirtschaft.
Es braucht Platz zum Wohnen, Arbeiten, Erholen und für die Landwirtschaft. ©Neue/Hartinger
Derzeit wird an der Novellierung des Raumplanungsgesetzes gearbeitet. Die bestehenden rechtlichen Vorgaben sollen nachgeschärft werden, sagt Landesstatthalter Karlheinz Rüdisser.

Vor über 40 Jahren ist in Vorarlberg erstmals die Raumplanung thematisiert worden. 1972 wurde im Amt der Landesregierung die entsprechende Abteilung eingerichtet. Die Landesgrünzone – geschützte Flächen zum Erhalt des Landschaftsbildes und von Naherholungsgebieten sowie zur Nutzung durch die Landwirtschaft, aber auch als Reserve für künftige Betriebsgebietsentwicklung – wurde vor genau 40 Jahren geschaffen. Und die Frage der Raumplanung ist heute so aktuell wie damals. Derzeit wird seitens der Landesregierung gerade eine Novellierung des betreffenden Gesetzes vorbereitet. Bis Ende dieses oder spätestens Anfang des kommenden Jahres soll ein Entwurf zur Begutachtung vorliegen, berichtet Landesstatthalter Karlheinz Rüdisser, der für das Ressort Raumplanung verantwortlich zeichnet. Momentan gehe es noch darum, die verschiedenen Punkte, die bei der Novellierung berücksichtigt werden sollen, im Detail zu formulieren. Rüdisser rechnet damit, dass das neue Gesetz dann Mitte des kommenden Jahres beschlossen werden kann, nachdem das Begutachtungsverfahren beendet und mögliche Anpassungen vorgenommen worden sind.

Bei der Novelle soll es vor allem darum gehen, die gesetzlichen Vorgaben nachzuschärfen, erklärt der Landesstatthalter. Warum dies notwendig ist, verdeutlicht er mit einem Blick in die Statistik.

Fakten. So hat sich die Einwohnerzahl in Vorarlberg in den vergangenen 40 Jahren von 270.000 auf 390.000 erhöht. Das Plus von 120.000 Menschen entspricht fast der dreifachen Bevölkerungszahl von Dornbirn. 80 Prozent der Menschen im Ländle leben im Rheintal und Walgau, auf rund 20 Prozent der Landesfläche. „Seit dem Beitritt zur Europäischen Union ist zudem die Zahl der unselbstständig Erwerbstätigen von 127.000 auf aktuell circa 165.000 angestiegen“, nennt Rüdisser einen weiteren Punkt. 38.000 zusätzliche Arbeitsplätze sind entstanden. Für all diese Entwicklungen ist Grund und Boden notwendig. Wohnraum muss geschaffen und Betriebsflächen müssen erschlossen werden. Daneben besteht Bedarf an Naherholungsgebieten und Freizeiteinrichtungen. Ebenso werden Flächen für die landwirtschaftliche Nutzung benötigt. Und um all diesen Ansprüchen gerecht werden zu können, brauche es nun Anpassungen beim Raumplanungsgesetz, sind die politisch Verantwortlichen überzeugt.

Ein wichtiger Punkt ist aus Rüdissers Sicht, dass sich die Widmung künftig „noch stärker am Bedarf orientiert“.

Die ganze Geschichte lesen Sie in der NEUE am Sonntag.

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