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Neue Honorarkonsulin für Österreich im Fürstentum

Die neue österreichische Honorarkonsulin Rita Kieber-Beck mit Generalsekretär Johannes Kyrle (l.) und Botschafter Arthur Winkler-Hermaden
Die neue österreichische Honorarkonsulin Rita Kieber-Beck mit Generalsekretär Johannes Kyrle (l.) und Botschafter Arthur Winkler-Hermaden ©Manfred Bauer
In Mauren wurde die Liechtensteiner Treuhandunternehmerin Rita Kieber Beck zur Honorarkonsulin bestellt.Mauren. (sm) In einem Festakt im Geschäfts-, Wohnhaus und jetzt Konsulat der neuen Österreichischen Honorarkonsulin Rita Kieber-Beck und Geschäftsführerin des Tremaco Treuunternehmen reg.
Konsulin Rita Kieber-Beck

, übergab Botschafter Arthur Winkler-Hermaden die Bestellungsurkunde des Bundespräsidenten. Als ehrenamtliche Honorarkonsulin hat diese die Aufgaben entsprechend der Völkerrechtlichen Vorgaben wie Pass- und Sichtvermerks-Angelegenheiten abzuwickeln. Als Konsulin muss sie Österreichern in Liechtenstein mit Rat und Tat in Not beistehen, Notarielle und ähnliche Befugnisse wahrnehmen, in Nachlassangelegenheiten agieren, usw.

Zahlreiche Gäste

Weit über 100 Gästen aus Liechtenstein sowie aus Wien und Vorarlberg waren zur Bestellung der neuen Honorarkonsulin Rita Kieber-Beck nach Mauren gekommen. Als Vertreterin des Landes war Landtagspräsidentin Gaby Nußbaumer gekommen, weitere Gäste waren unter vielen anderen Regierungsmitglied Mauro Pedrazzini, die ehemaligen Konsuln Herbert Batliner und Werner Tabarelli, der Maurer Gemeinde Vorsteher Freddy Kaiser, Alt-Regierungschef Othmar Hasler, Generalsekretär Johannes Kyrle und die Feldkircher Vizebürgermeisterin Erika Burtscher mit Gatten Wolfgang.

Honorarkonsul
Ein Honorar- oder Wahlkonsul ist ein ehrenamtlicher Konsul (lat. honor ‚Ehre‘). Der Honorarkonsul ist Ehrenbeamter. Voraussetzung für seine Ernennung zum Honorarkonsul ist heute, dass der Bewerber nach seiner Persönlichkeit, seiner beruflichen Erfahrung, seiner Stellung im Empfangsstaat, seiner Vertrautheit mit den Verhältnissen in dem für ihn vorgesehenen Zuständigkeitsbereich und seinen Sprachkenntnissen für das Amt geeignet erscheint.

Aufgaben des Konsuls
Welche Amtshandlungen die Konsuln gegenüber den Empfangsstaaten völkerrechtlich vornehmen dürfen, regeln Staatsverträge, insbesondere das Wiener Konsularübereinkommen. Die Aufgaben eines Konsuls und die Art ihrer Wahrnehmung sind: Pass- und Sichtvermerks-Angelegenheiten, Hilfe durch Rat und Tat für Österreicher im Ausland, Notarielle und ähnliche Befugnisse; Nachlassangelegenheiten, usw.

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