Die Gesetzestexte liegen bis Mittwoch, 8. April 2015, bei Gemeindeämtern und Bezirkshauptmannschaften sowie im Amt der Landesregierung zur öffentlichen Einsicht auf und können auf www.vorarlberg.at abgerufen werden. Jede Landesbürgerin und jeder Landesbürger hat in dieser Zeit die Möglichkeit Änderungsvorschläge zu erstatten.
Weiterverwendung erleichtern
Mit der Änderung des Dokumenten-Weiterverwendungsgesetzes soll der Anwendungsbereich des Gesetzes auf Bibliotheken, Museen und Archive erweitert und die Weiterverwendung von Dokumenten öffentlicher Stellen erleichtert werden. Dadurch sollen insbesondere die Erstellung neuer Informationsprodukte und -dienste gefördert werden. Der Gesetzesentwurf sieht dazu ein grundsätzliches Recht auf Weiterverwendung, Entgeltbeschränkungen sowie die Verpflichtung, wenn möglich und sinnvoll, Dokumente und dazugehörige Metadaten elektronisch bereitzustellen, vor
Entgeltbeschränkung
Die Novelle zum Landes-Geodateninfrastrukturgesetz sieht eine Entgeltbeschränkung für Downloaddienste und Dienste zum Abrufen von Geodatendiensten vor. Das Entgelt soll durch die Reproduktion, Bereitstellung und Weiterverbreitung verursachten Grenzkosten beschränkt werden. (VLK)
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