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Neue Details zu Mordversuchsprozess in Vorarlberg

Am Dienstag beginnt der Prozess im Landesgericht Feldkirch.
Am Dienstag beginnt der Prozess im Landesgericht Feldkirch. ©MRauch
Feldkirch - Eine feuchtfröhliche Geburtstagsfeier unter 16- bis 18-Jährigen Asylwerbern endete im Juni in Schlins mit zwei lebensgefährlichen Stichen in den Rücken eines 18-jährigen Afghanen und einer Anklage wegen Mordversuchs.

Der 18-jährige Täter aus dem Iran bestritt am Dienstag am Landesgericht Feldkirch jegliche Tötungsabsicht, bekannte sich aber der schweren Körperverletzung schuldig.

Afghane blieb am Zaun hängen

Die Aussagen darüber, was sich am 3. Juni in der als Asylunterkunft angemieteten Privatwohnung zutrug, gingen in der Gerichtsverhandlung auseinander. Unbestritten blieb, dass der Angeklagte den gleichaltrigen Afghanen mit einem Messer attackierte, als dieser vor ihm flüchten wollte. Der Afghane lief in den Garten, wo er aber in der Dunkelheit beim Überqueren eines Zaunes hängen- und aufrecht stehen blieb. Deshalb holte ihn der Angeklagte ein und versetzte ihm zwei Stiche im oberen Rückenbereich. Der Expertise von Gerichtsmediziner Walter Rabl zufolge war die Verletzung lebensbedrohlich. Die akute Lebensgefahr durch den Lungenstich wurde durch eine Notoperation im LKH Feldkirch gebannt. Das Opfer ist wieder bei guter Gesundheit und sagte am Dienstag als Zeuge aus.

“Gehirn funktionierte nicht”

Der bei der Tat mit 1,3 Promille alkoholisierte Angeklagte gab zu, dass er den Afghanen verletzen wollte. Dieser sei zunächst auf ihn losgegangen, habe ihm mit einem Gegenstand auf den Kopf geschlagen und ihn als “dreckigen Iraner” beschimpft. Eine Tötungsabsicht habe aber nicht bestanden. “Mein Gehirn funktionierte nicht. Ich verstand nicht, dass ich ihn auch mit der Faust hätte verletzen können”, sagte er aus. Die Runde hatte zwei Flaschen Wodka und einige Dosen Bier konsumiert. Der Iraner bestritt auch, dass er jemanden mit dem Tod bedroht habe. Außer Beschimpfungen sei da nichts gewesen. “Ich wollte so etwas nicht machen und entschuldige mich”, zeigte sich der Angeklagte angesichts der schweren Verletzung reuig.

Zeugenaussagen belasten Angeklagten

Ein zweiter Iraner gab an, man sei wegen den unterschiedlichen Nationalitäten in Streit geraten. Er selbst wurde an der Hand verletzt, konnte sich aufgrund seiner Alkoholisierung von über zwei Promille aber nicht mehr an die Umstände der Verletzung erinnern. Der Angeklagte bestand vehement darauf, dass sich sein Landsmann selbst mit dem Messer geschnitten und er damit nichts zu tun habe, was laut Gutachten im Bereich des Möglichen lag. Außerdem sei er von seinem Landsmann auch attackiert worden. “Er wollte mich erschlagen”, war sich der Angeklagte sicher. Das Opfer, das bei der Feier einen Blutalkoholgehalt von 1,7 Promille aufwies, erklärte, dass der Angeklagte ihn sehr wohl mit den Worten “Ich bringe dich um” bedroht habe. Dass er den Iraner auf den Kopf geschlagen habe, sei nicht wahr, so der Afghane. Ein anderer Zeuge wollte gehört haben, dass der Satz “Ich steche dich” gefallen ist. Ein weiterer Zeuge sagte aus, dass er von dem Angeklagten mit einem Messer in der Hand geschlagen worden sei, damit dieser das Opfer verfolgen konnte. Auch ihm habe der Angeklagte nach der Tat den Tod angedroht.

Täter zurechnungsfähig

Laut gerichtsmedizinischem Gutachten war der Iraner zur Tatzeit zwar alkoholisiert, aber nicht so schwer, dass er nicht zurechnungsfähig war. In der Expertise von Gerichtspsychiater Reinhard Haller, der persönlich nicht anwesend war, hieß es, dass beim Angeklagten keinerlei Störungen in Bezug auf die Zurechnungsfähigkeit vorlägen.

Die Schlussplädoyers waren für 14.30 Uhr anberaumt. Weitere Infos folgen.

(APA)

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