Einen Bericht des Senders Puls 4, der von bis zu knapp 40 Mio. Euro Kosten ausgeht, wollte man im BMI nicht kommentieren. Die 15 Mio. Euro ergeben sich aus dem bereits am 17. Oktober im Verfassungsausschuss des Nationalrates beschlossenen “Wahlrechtsänderungsgesetz 2017”, das neben der Einrichtung eines Zentralen Wählerregisters und zahlreichen anderen Änderungen auch eine Übernahme der Kosten für die Gemeinden durch Bund und Länder vorsieht. Ziel ist, die Gemeinden vor finanziellen Zusatzbelastungen zu verschonen. Pro Wahlberechtigtem wird laut Gesetz ein Pauschalbetrag von 1,72 Euro an die Gemeinden überwiesen, wobei der Bund und die Länder je 86 Cent übernehmen. Dazu kommen weitere 63 Cent pro Wahlberechtigtem für die Verschiebung der Stichwahl, die der Bund alleine trägt. Rechnet man diese insgesamt 2,35 Euro pro Kopf auf die Gesamtzahl der Wahlberechtigten bei der Stichwahl-Wiederholung (6.399.572 Personen) hoch, so ergibt das rund 15,04 Mio. Euro.
Vermutlich noch höhere Kosten
Im Innenressort verwies man am Dienstag gegenüber der APA darauf, dass es noch zu weiteren Kosten, etwa durch Überstunden, kommen könnte. Daher werde man die endgültige Höhe der Ausgaben erst nach der Wahl bestimmen können.
TV-Sendung berichtet von 40 Millionen Euro
Ein Bericht der Puls 4-Sendung “Bist du deppert” vom Dienstagabend, wonach die Kosten für Verschiebung und Wiederholung der Wahl bis zu knapp 40 Mio. Euro betragen werden, wollte man im Innenministerium nicht näher kommentieren. Der Bericht rechnet die von der Stadt Linz angegebenen Kosten für die Wahlwiederholung und -verschiebung in Höhe von 870.000 Euro auf die Gesamtbevölkerung hoch: Bei 140.492 Wahlberechtigten in Linz würde das Kosten von 6,20 Euro pro Wahlberechtigtem ergeben. Umgelegt auf Gesamt-Österreich würde das bedeuten, dass die Wahlwiederholung und -verschiebung knapp 40 Mio. Euro an zusätzlichen Kosten bringen würde.
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