14. Februar 2007 06:08; Akt.: 14.02.2007 06:08

"Nero hat eine Woche lang gelitten"

"Nero hat eine Woche lang gelitten" © VMH
Krumbach – Diskussion um Erschießung von Hunden durch Jäger geht weiter: Ein weiterer Fall wurde in Krumbach gemeldet, der Hund der Familie Gural wurde ebenfalls von einem Jäger erschossen.

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Die Entrüstung über den Übersaxner Vorfall – ein Jäger hat den Hund der Familie Matt vor deren Hauseinfahrt erschossen und wurde angezeigt- war groß. Nach dem “VN”-Exklusivbericht meldeten sich viele entsetzte Hundebesitzer und Betroffene, darunter Roman Gural aus Krumbach. Seiner Familie erging es ebenso wie den Matts, auch ihr Hund wurde von einem Jäger erschossen. “Ich war mit Nero spazieren als es passierte”, schildert Familienvater Roman Gural im “VN”-Gespräch.

Der Krumbacher ist empört über den neuerlichen Vorfall in Übersaxen: “Es kann doch nicht sein, dass Jäger einfach so Tiere abschießen, vor allem wenn sie gar nicht dazu berechtigt sind.”

Nicht berechtigt

Roman Gural war mit dem einjährigen Appenzellermischling Nero etwa 200 Meter von seinem Haus entfernt spazieren. “Nero lief vor mir her, in der Nähe befindet sich ein Jägerstand, ich habe dann den Schuss gehört und bin zu ihm gelaufen, Nero lag am Boden, war am Oberschenkel getroffen”. Die Kugel aus der Flinte eines Bregenzer Gastjägers streckte den Hund nieder. “Ich habe den Jäger gebeten, dem Hund wenigstens den Gnadenschuss zu geben, er lebte ja noch, doch das lehnte er ab. Nero ist dann eine Woche später gestorben”, berichtet Roman Gural.

Laut Gesetz sind Gastjäger nicht dazu berechtigt, Hunde zu erschießen, nicht einmal wenn sie wildern. Nur Jagdaufseher und Jagdpächter haben das Recht dazu. Dies bestätigt Landesjägermeister Michael Manhart. Er sieht den Ruf der Vorarlberger Jägerschaft durch Einzelfälle mit schwarzen Schafen gefährdet. “Illegales Erschießen wird nicht geduldet. Stellt sich heraus, dass der aktuelle Fall in Übersaxen den Vorwürfen entspricht, wird der Jäger definitiv aus der Vorarlberger Jägerschaft ausgeschlossen”, sind für Manhart die Maßnahmen klar. Laut Jagdgesetz muss der Besitzer eines Hundes verwarnt werden, wenn der Hund wildert. Erst beim mehrmaligen Wildern kann der Jagdaufseher oder Jagdpächter den Hund erschießen. “Eine derartige Maßnahme ist allerdings selten”, so Manhart.


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