NEOS zu Katzenmayer: "Entbindet selbstverschuldete Unwissenheit vor politischer Verantwortung"?
Die “Causa Katzenmayer” schlägt weiter hohe Wellen: Jetzt richten die NEOS eine Anfrage an Landeshauptmann Markus Wallner. Den Pinken stößt sauer auf, dass das Strafverfahren gegen Katzenmayer eingestellt worden ist, während sich andere Personen – “eine Gemeindebedienstete, die für die Durchführung der Wahl zuständig gewesen sei, der damalige ÖVP-Wahlkampfleiter und zwei ÖVP-Wahlhelfer” – vor Gericht verantworten müssten.
Laut NZZ.at fiel die Entscheidung deshalb zugunsten von Katzenmayer aus, weil dem Stadtoberhaupt nicht bewusst gewesen sei, dass er im Umgang mit den Wahlkarten strafbare Handlungen begehe. “Während seine Untergebenen nun auf ihren Prozess warten, stielt sich Katzenmayer aus der Verantwortung – und krallt sich mehr denn je an sein Amt. Der öffentlichen Entrüstung zum Trotz”, so die NEOS. Es handle sich um ein “unwürdiges Schauspiel”: “Wo bleibt die Moral in einer Partei, die sich stets lautstark Werte wie Anstand, Ehrlichkeit und Verantwortung auf die Fahnen heftet”, heißt es in der NEOS-Aussendung.
Die NEOS wollen Katzenmayer und den “Kollegen” der ÖVP nun “auf die Sprünge helfen”, wie sie in der Aussendung betonen. Sie stellen deshalb eine Anfrage an Landeshauptmann Markus Wallner.
NEOS-Anfrage im Wortlaut
ANFRAGE
1. Wurden und werden die Wahlleiter bzw. die Vorsitzenden sowie sämtliche Mitglieder der Wahlbehörden des Landes jeweils rechtzeitig vor der Durchführung von Wahlen über die objektive und rechtskonforme Durchführung der Wahlen informiert und diesbezüglich Ihrer Ansicht nach ausreichend instruiert? Falls ja, wann bzw. wie oft geschieht dies ganz konkret? Falls nein, warum geschieht dies nicht regelmäßig?
2. Werden die erst noch strafgerichtlich zu beurteilenden Ergebnisse der gesamten Erhebungen zu den Vorgängen um die Bürgermeister-Stichwahlen in Hohenems und Bludenz seitens der Landeswahlbehörde vollumfänglich analysiert und aufgearbeitet, um allfällige Verbesserungs-möglichkeiten zu eruieren und in der Folge umzusetzen? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?
3. Gab bzw. gibt es im Zusammenhang mit den Vorkommnissen um die Aufhebung der Bürgermeisterstichwahlen in Hohenems und Bludenz seitens des Landes disziplinarrechtliche Untersuchungen bzw. Veranlassungen gegen die jeweiligen Wahlleiter bzw. Vorsitzenden sowie Mitglieder der Wahlbehörden? Falls ja, bitten wir um Nennung der konkreten Fälle und der getroffenen Veranlassungen. Falls nein, bitten wir um die Begründung dazu.
4. Ist Ihrer Ansicht nach ein Wahlleiter, der die Durchführung der Wahl delegiert hat, damit automatisch politisch und disziplinarrechtlich aus der Verantwortung entlassen? Wir bitten um eine ausführliche Antwort mit detaillierter Begründung.
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