Der Mann soll unter anderem eine Hakenkreuztätowierung öffentlich zur Schau gestellt und Lieder mit einschlägigen Texten aus dem Internet heruntergeladen haben, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Die Entscheidung der Geschworenen fiel einstimmig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Tattoos öffentlich zur Schau gestellt
Jahrelang war der Oberländer in der Vorarlberger Skinhead-Szene aktiv. Bereits 2009 stand er wegen Wiederbetätigung vor Gericht, beteuerte damals, er wolle aussteigen. Der Mann wurde jedoch im Juni 2010 und im Juli 2012 erneut auffällig. Auf einem Rockfestival in Nenzing stellte der Mann seine Hakenkreuztätowierung am Unterarm öffentlich zur Schau. Zudem gelangten Fotos von einer privaten Party ins Internet, worauf deutlich der tätowierte Schriftzug “Combat 18” im Bereich der Schläfe des 26-Jährigen und die Aufschrift “Hass” auf seinen Fingern zu sehen waren. Die beiden “s” waren als Runenzeichen ausgeführt.
Tattoos nicht ausreichend “übermalt”
Der Mann zeigte sich vor Gericht geständig. Er habe seit langem keinen seiner “alten Freunde” mehr getroffen. Von der Szene habe er sich völlig distanziert, versicherte er. Das Hakenkreuz habe er überstechen lassen, der “Combat 18”-Schriftzug verschwand unter seinen nachgewachsenen Haaren. Das “Übermalen” seiner Tätowierungen bezeichnete der Senat allerdings als mangelhaft. Der Bursch versprach, noch einmal zum Tätowierer zu gehen. Staatsanwalt Wilfried Siegele erinnerte das Gericht, dass der Angeklagte sein Versprechen zu einem Ausstieg bereits vor drei Jahren gegeben habe. 2011 habe er aber erneut Lieder mit nationalsozialistischen Texten auf seinen Computer herunter geladen. Dazu wollte sich der junge Mann nicht äußern. Zu der 18-monatigen Freiheitsstrafe kommen noch zwei Monate aus einer früheren Verurteilung, damit muss der 26-Jährige bei Rechtskraft des Urteils 20 Monate in Haft.
(APA, VOL.AT/Christiane Eckert)
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