Im Herbst 2014 wurde das Sanierungsverfahren über das Vermögen des Nenzinger Stahl- und Anlagenbauers Bitschnau GmbH eröffnet, der Konkurs war jedoch nicht mehr abwendbar. Dieses soll nun kurz vor dem Ende sein, die anerkannten Gläubiger können mit einer vergleichsweise hohen Quote von 8,162 Prozent rechnen.
Ermittlungen wegen Betrugsverdacht
Dies ist jedoch nicht das einzige Verfahren, dass gegen den Nenzinger Anlagenbauer läuft. Die schriftliche Anklage, die VOL.AT exklusiv vorliegt, klagt ein Zulieferer die damalige Geschäftsführung wegen des Verdachts des Betruges nach § 146 StGB. Diese habe damals Aufträge für eine Anlagenkonstruktion vergeben, ohne den Lieferanten über die bereits vorhandenen finanziellen Schwierigkeiten aufzuklären. Zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe müsse die Insolvenz jedoch bereits als unabwendbar bekannt gewesen sein, ist der Kläger überzeugt.
Gläubiger sieht sich getäuscht
Diesem sei damit durch offen gebliebene Rechnungen ein Schaden von über 100.000 Euro entstanden. Für den Gläubiger ist klar: Hätte er von den Zahlungsschwierigkeiten gewusst, hätte er den Auftrag nicht angenommen. Ein sorgfältig arbeitender Geschäftsführer dürfe nach seinem Verständnis keine Bestellungen mehr aufgeben, sobald er wisse dass er nicht zahlen kann. Er fühlt sich daher über die Tatsachen hinweg getäuscht und klagt wegen Betrug.
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