Das Trio hatte bei einem Fußballspiel im Lustenauer Reichshofstadion folgenden Text gegrölt: „Eine U-Bahn bauen wir, eine U-Bahn von Lustenau nach Auschwitz“. Sie selbst stritten jede nationalsozialistische Gesinnung ab. „Wir wollten nur die gegnerischen Fans provozieren“, so ihre Verantwortung. Dass einer von ihnen als Passwort seines Computers „Adolf Hitler“ gewählt hatte und dass man bei Hausdurchsuchungen weitere Dinge wie Fahnen und nationalsozialistische Liedtexte fand, schoben sie auf Zufall oder andere Verantwortliche.
Schöffen waren sich nicht einig
Der Schöffensenat war mit 5:3 nicht einstimmig davon überzeugt, dass die Burschen tatsächlich der rechtsradikalen Szene zugehören, entschieden sich aber dennoch für einen Schuldspruch. Erst- und Drittangeklagter kassierten Bewährungsstrafen im Ausmaß von acht und sechs Monaten. Der Zweitangeklagte mit 12 Vorstrafen musste sich mit 21 Monaten unbedingter Haft abfinden. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
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