Umstritten war auch eine neue Mitwirkungspflicht für minderjährige Flüchtlinge (über 14) bei der Suche nach ihren Eltern. Allerdings gilt diese nur, wenn die Suche nach den Familienangehörigen im Interesse des Kindeswohls gelegen ist. Die Grünen sehen hier eine zusätzliche Verpflichtung, die sie vehement ablehnen.
Ebenfalls auf Grünes Unverständnis stieß, dass bei Beschwerden gegen Bescheide des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl die zweiwöchige Beschwerdefrist beibehalten wird, obwohl künftig für die Anfechtung von Bescheiden beim Bundesverwaltungsgericht eine allgemeine Beschwerdefrist von vier Wochen besteht.
Eine Verbesserung vereinbart wurde für subsidiär Schutzberechtigte, also Personen ohne Asylstatus, die aber zumindest vorübergehend nicht abschiebbar sind. Sie müssen nun nicht jedes Jahr sondern nur alle zwei Jahre einen neuen Antrag stellen.
Neu ist darüber hinaus, dass künftig alle Antragsteller, deren Visaantrag von österreichischen Vertretungsbehörden abgelehnt wurde, die Entscheidung beim Bundesverwaltungsgericht anfechten können. Bisher war für Drittstaatsangehörige kein Rechtsmittel möglich.
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