Hohenems. Die Stadt Hohenems ist nun dieser jahrelangen Forderung nachgekommen und hat das letzte Teilstück entlang dem Alten Rhein für den motorisierten Verkehr gesperrt. Das nun für den Kraftfahrzeugverkehr gesperrte Teilstück des Weges entlang dem Alten Rhein, zwischen dem Hohenemser Zollamt und der Einmündung Rheinmähderstraße, war bislang das einzige auf der gesamten Distanz Bodensee – Illspitz, auf dem PKWs den beliebten „Landesradweg” nicht nur kreuzten, sondern ein Teilstück lang mitbefuhren. Daraus entstanden in der Vergangenheit wiederholt gefährliche Momente für Radler und Fußgänger. Weiters entsprach diese Situation nicht den Konzepten eines Naherholungsgebietes und der Radwanderwege.
Die Verordnung wurde am 21. März 2014 erlassen, nachdem der Landesradweg wiederholt massiv von Falschparkern blockiert worden war und auch durch rangierende PKW-Lenker/innen Gefahrensituationen entstanden. Ausgenommen von dem Verbot wurden landwirtschaftliche Fahrzeuge des Bäuerlichen Schul- und Bildungszentrums, Fahrzeuge der Gewässeraufsicht, der ASFINAG, der Landschaftspflege und Besitzer und Pächter der Schrebergärten, die keine anderen Zufahrtsmöglichkeiten haben.
Der Alte Rhein ist im gesamten Verlauf des Hohenemser bzw. Diepoldsauer Bogens ein wichtiges, naturbelassenes Naherholungsgebiet und teilweise sogar als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Mit diesem nun erlassenen Fahrverbot dieser Teilstückes nördlich des – übrigens auch von der Buslinie 303 angefahrenen – Hohenemser Zollamtes ist der gesamte Nahbereich des Alten Rheines auf beiden Seiten der Staatsgrenze autofrei und den Radfahrern, Spaziergängern und Wanderern vorbehalten. Da der Druck auf solche Naturbiotope als Freizeitgebiete ständig zunimmt, sind solche Maßnahmen für eine gewisse Entlastung und Beruhigung dieser Gebiete zwingend notwendig.
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