Der Streitfall brachte dem Mann etliche Strafen in der Gesamthöhe von 100.000 Euro und die Insolvenz ein. Privatpersonen sammelten zuletzt Geld, um die 4.000 Euro aufzubringen, die notwendig wären, um das Konkursverfahren zu eröffnen. Ohne dieses würde er den Gewerbeschein verlieren, den er braucht, um seine Führungen weiter durchführen zu können.
Verpflichtung nicht nachgekommen
Jetzt verhängte ein Zivilrichter eine einwöchige Gefängnisstrafe, weil der Nachtwächter wiederholt der im Vergleich mit der Fremdenführerin vereinbarten Verpflichtung nicht nachgekommen sei, Prospekte, in denen Führungen mit dem Titel “Sagenhafte Hinterhöfe, Keller und Krypten” angeboten wurden, aus dem Verkehr zu ziehen. Die sieben Tage Haft seien Ausgleich dafür, dass der Nachwächter mehrere Geldstrafen ignoriert habe und kürzlich in einem Hotel wieder ein beanstandetes Prospekt aufgetaucht sei. (APA)
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