Am Landesgericht Feldkirch musste sich am Donnerstag ein Oberländer wegen folgender Vorwürfe verantworten: Er habe seine Nachbarin mit laufender Motorsäge bedroht und sie zu nötigen versucht, eine provisorische Holztreppe zu entfernen. Der Mann gab zu, dass es „kriselt“ und zwar wegen dieser Stiege, doch bedroht habe er niemanden. Er habe lediglich zum „Abreagieren“ ein paar Schnitte in eigene Holzbalken gemacht, auf die Nachbarin zugegangen sei er mit seinem Gerät nicht.
Mangel an Beweisen
Da es nicht ausreichend Beweise für das Gegenteil gibt, wird der Handwerker frei gesprochen. Das Urteil ist jedoch nicht rechtskräftig.
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