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Nachbarn streiten: Frau freigesprochen

©VN/Steurer
Die Vergehen der gefährlichen Drohung und der versuchten Körperverletzung legte die Staatsanwaltschaft der 66-jährigen Angeklagten zur Last.

Demnach soll die unbescholtene Montafonerin im Jänner zu ihrem 61-jährigen Nachbarn gesagt haben, sie werde ihn gleich erschlagen. Danach sei sie mit ihrer Schneeschaufel auf ihn losgegangen, sagte Staatsanwalt Simon Mathis. Er habe ihren Schlag mit den Händen abwehren können und sei dabei unverletzt geblieben.

Die von Thomas Lins vertei­digte Angeklagte wurde am Landesgericht Feldkirch im Zweifel freigesprochen. Das Urteil von Richter Günther Höllwarth ist nicht rechtskräftig.

Er könne nicht feststellen, ob die angeklagte Drohung tatsächlich geäußert worden sei, sagte der Strafrichter in seiner Urteilsbegründung. Aber selbst wenn die Äußerung getätigt worden sein sollte, wäre mit einem Freispruch vorzugehen gewesen. Weil das Gesagte objektiv nicht dazu geeignet gewesen wäre, Besorgnis beim mutmaßlichen Opfer auszulösen. Schließlich gebe es zwischen den beiden Nachbarn seit Langem Streitigkeiten um das Betreten seines Grundstücks. Zudem sei zu berücksichtigen, dass die Angeklagte bereits 66 Jahre alt sei. Des Weiteren könnte ihr kein Vorsatz unterstellt werden, den Nachbarn in Furcht und Unruhe versetzen zu wollen, meinte der Richter.

Kein Schlag

Den Freispruch von der versuchten Körperverletzung begründete der Richter damit, dass niemand einen Schlag mit der Schneeschaufel gesehen habe. Der Nachbar habe nur vermutet, dass die mit der Schaufel auf ihn zugehende Angeklagte ihn schlagen wolle.

Die 66-Jährige hatte auf dem Grundstück ihres Nachbarn Schnee von ihrer Hecke geschaufelt. Der 61-jährige forderte sie auf, von seinem Grundstück zu verschwinden. Die Angeklagte sagte, sie habe ihn daraufhin beschimpft, aber nicht bedroht. Sie habe danach aus Angst vor ihrem aufgebrachten Nachbarn die Schneeschaufel mit ausgestreckten Händen gehalten, damit aber nicht zugeschlagen.

Der 61-Jährige sagte als Zeuge, es gebe Streit, weil sie schon mehrmals gegen seinen Willen sein Grundstück betreten habe. Er schlafe seit dem Vorfall mit der Schneeschaufel schlecht und denke deshalb daran, sein Haus zu verkaufen.

Der Strafrichter merkte vor dem Ende der Verhandlung an, das Strafrecht sei die falsche Bühne, um Streitigkeiten unter Nachbarn auszutragen. Er wies die Angeklagte darauf hin, dass der Freispruch dennoch kein Freibrief für unsoziales Verhalten sei.

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