Widerrechtlich abgestellte Sachen waren einem Bregenzer Siedlungsbewohner (62) ein Dorn im Auge. So entfernte er fremdes Eigentum wie einen Kiki oder einen Rollstuhl, die sich in einem Trockenraum der Wohnanlage befanden, und warf es einfach in einen Müllcontainer. Wegen Sachentziehung am Bezirksgericht Bregenz angeklagt, rechtfertigte er sich: “Dieser Raum ist ein Trockenraum und kein Abstellraum.” Sachen hier zu lagern, sei nicht gestattet. Und Ordnung müsse eben sein. “Denn sonst schickt die Hausverwaltung einen Transporter und der entsorgt das Zeug.”
Vierte Vorstrafe
Drei Vorstrafen belasten den 62-jährigen Beschuldigten. Am Mittwoch kam eine Vierte hinzu. Wegen Sachentziehung. Strafe: Achtzig Tagessätze zu je vier Euro. Der Geschädigte, dessen Kiki im Container landete, bekam zudem 100 Euro Schadensersatz zugesprochen.
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