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Nach Wegzug weiter Wohnbeihilfe kassiert

©Gerty Lang
Aus dem Bezirksgericht: Mieter kassierte 1300 Euro vom Land Steiermark zu Unrecht.

Dornbirn. Der damals in Graz lebende Migrant beantragte beim Amt der steiermärkischen Landesregierung für seine Mietwohnung Wohnbeihilfe. Diese Wohnbeihilfe wurde ihm vom Amt für ein weiteres Jahr auch gewährt. Doch verschwieg der Mann, dass er einen Monat nach dem positiven Bescheid von Graz nach Dornbirn gezogen ist. Erst acht Monate später erfuhr die Behörde durch ein Telefax von seinem Umzug. Daraufhin bekam er eine Aufforderung vom Land Steiermark, die zu Unrecht überwiesene Wohnbeihilfe zurückzuzahlen. Leider vergeblich. Der Fall landet vor Gericht.

Doch auch eine Klage tangierte den Mann wenig. Er behauptete sogar, dass die Forderung viel zu hoch sei. Er hätte den Wohnungsmakler seines Vermieters beauftragt, dass er seinen Umzug sofort melden solle. Dies hätte er jedoch nicht gemacht. Erst als er in Vorarlberg um Sozialhilfe angesucht habe, hätte er von dieser fehlenden Meldung erfahren. „Die überwiesene Wohnbeihilfe habe ich für den Unterhalt gebraucht“, war sein lapidarer Kommentar dazu.
Richter Walter Schneider las ihm vor, was er seinerzeit mit dem Antrag auf Wohnbeihilfe unterschrieben hatte. „Es ist ihnen somit bekannt, dass Sie zu Unrecht empfangene Wohnbeihilfen zurückzuzahlen haben. Das muss man melden“, so der Vorsitzende. „Wenn Sie falsche Angaben machen, ist dies ein strafbarer Tatbestand“, sagte der Richter in seiner Urteilsbegründung zum Angeklagten. Er habe über ihre Meldepflicht aus den Antragsformularen Bescheid gewusst. Aufgrund der Beweislage konnte jedoch nicht festgestellt werden, ob der Beklagte überhaupt jemanden über seinen Umzug nach Vorarlberg informiert hatte. Der 48-Jährige behauptete, sein Konto nie beobachtet zu haben. Das erschien jedoch dem Richter wenig lebensnah. „Es muss Ihnen doch aufgefallen sein, dass Sie weiterhin Wohnbeihilfe aus der Steiermark kassiert haben, obwohl Sie Ihren Wohnsitz schon vor Monaten gewechselt haben“, meinte Richter Schneider dazu.

Urteilsbegründung

Wer zu Unrecht Fördergelder kassiert, hat diese zurückzuzahlen. Deshalb wurde der Mann vollumfänglich zur Rückerstattung verurteilt. Auch muss er für die Prozesskosten des Bundes aufkommen, von denen er aufgrund der ihm gewährten Verfahrenshilfe einstweilen befreit worden war.

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