Lange beschäftigte ein Erbrechtsstreit die Gerichte. Aufsehen sorgte die Exhumierung eines Dornbirners, von dem ein 46-jähriger Holländer behauptete, es sei sein leiblicher Vater gewesen. Die ganzen Mühen endeten im Nichts, das Ergebnis: der Verstorbene war nicht der Vater. Nun hat die ganze Sache eine strafrechtliche Seite bekommen. Dem Holländer und seinem 44-jährigen Halbbruder wird vorgeworfen, sie hätten in betrügerischer Absicht eine falsche Urkunde im Vaterschaftsfeststellungsprozess vorgelegt. Der Prozess hätte mehrere Stunden dauern sollen, doch Verständigungsschwierigkeiten ließen ihn verfrüht enden.
Schwere Vorwürfe
Es geht um versuchten schweren Betrug und um eine falsche Beweisaussage. In der damals vorgelegten Urkunde „bestätigte“ offenbar ein anderer Dornbirner, dass der reiche Verstorbene der leibliche Vater des Holländers gewesen sei. Doch im Nachhinein vermutete die Anklagebehörde, dass diese Urkunde ein Produkt der beiden Männer sei und die Halbbrüder Betrüger. Der Holländer erzählte im Verfahren dies und das, doch alles etwas wirr, immer Holländisch und Deutsch gemischt, was die Übersetzerin und den Richter verwirrte. Man einigte sich, eine andere Dolmetscherin zu bestellen um wenigstens sprachlich besser folgen zu können. Ob dies was bringt, wird sich zeigen. Der Prozess wurde vertagt.
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