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Nach Sex-Lüge doch noch ein Freispruch

Das Urteil ist nicht rechtskräftig
Das Urteil ist nicht rechtskräftig ©Bilderbox
Feldkirch - Prostituierte verschwieg Partnertausch. Im ersten Prozess war sie wegen falscher Zeugenaussage verurteilt worden.

Die 23-Jährige wollte als Prostituierte in einem Escortservice viel Geld verdienen. Stattdessen wurde sie vom angeblichen Vermittler betrogen und erpresst. Zudem wurde das Opfer zur Täterin gemacht, selbst angeklagt und in einem ersten Prozess sogar wegen falscher Zeugenaussage zu einer Geldstrafe von 960 Euro verurteilt.

Das Oberlandesgericht Innsbruck hat aber das erste Urteil des Landesgerichts aufgehoben und eine neue Verhandlung in Feldkirch angeordnet. Im neuen Prozess am Landesgericht wurde die von Florin Reiterer verteidigte Angeklagte gestern freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Objektiv habe die angeklagte Anzeigerin aber vor der Polizei die Unwahrheit gesagt, sagte Richter Martin Mitteregger in seiner Urteilsbegründung. Die Zeugin gab zunächst an, sie habe bei einem Treffen in einem Zimmer nur mit dem angeblichen Vermittler Sex gehabt. Sie verschwieg dabei den vorgenommenen Partnertausch. Denn die Unterländerin schlief auch mit einem zweiten Mann und schmuste mit einer Frau.

Die Beschuldigte habe aber subjektiv keinen Vorsatz für eine Falschaussage gehabt, meinte der Richter. Zudem hätte sie ein Aussageverweigerungsrecht gehabt, weil sich die Muslimin sonst der Schande vor ihrer türkischen Familie ausgesetzt hatte.

Peinliche Angelegenheit

Die Angeklagte sagte, es sei ihr peinlich gewesen, auch noch den Partnertausch anzugeben. Es wäre schlimm gewesen, wenn ihre muslimischen Eltern davon erfahren hätten. Außerdem habe sie nicht gewollt, dass auch der andere Mann und die Frau in eine Sache hineingezogen werden, mit der sie nichts zu tun hätten.

Der angebliche Escortservice-Vermittler wurde im Oktober am Landesgericht rechtskräftig als Betrüger und Erpresser zu einer bedingten Haftstrafe von zwölf Monaten und einer unbedingten Geldstrafe von 4680 Euro verurteilt. Der 41-Jährige hatte Sex mit mehreren Frauen, ohne sie zu bezahlen. Die Frauen wollten als Prostituierte für den vorgeblichen Escortservice arbeiten. Er hatte ihnen vierstellige Summen pro Geschlechtsverkehr versprochen. Der in der Schweiz lebende Türke hatte sich als Tester oder Escort­service-Kunde ausgegeben.

Der 41-Jährige hat die 23-Jährige nicht nur um die versprochene Entlohnung für ihre Sex­arbeit betrogen, sondern auch 3850 Euro von ihr erpresst. Er hat sie mit der Drohung zu weiteren Sex-Treffen gezwungen. Sollte sie nicht zahlen, werde er ihren Eltern ein Video vom ersten Sex mit ihm zukommen lassen.

(Quelle: NEUE/Seff Dünser)

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