Am Dienstag fiel in Feldkirch der Startschuss für den Prozess um einen vermeintlichen Schweizer Millionengewinner.
Die Vorgeschichte. Am 26. März 2010 besuchte der im Dietikon (Kanton Zürich) lebende Behar Merlaku mit seiner Frau Fatime das Casino in Bregenz und versuchte am Automaten „Dolphin Treasure“ sein Glück. Gegen 4 Uhr Früh ertönten die Fanfaren, der Automat blinkte und zeigte einen Jackpot in Höhe von 42.949.672,86 Euro an. Die Freude über den unerwarteten Geldreigen währte allerdings nur kurz. Ein Casino-Mitarbeiter verwies auf einen Software-Fehler, zog die Spielerkarte ein und stellte den Automaten wieder auf null.
Merlaku klagte auf Schadensersatz in Höhe von 5 Millionen Euro, die sein Anwalt Thomas Kerle mit den anfallenden Gerichtsgebühren begründet. Hätte man den Streitwert mit 43 Millionen Euro beziffert, wären über 500.000 Euro an Gebühren fällig geworden. So sind es immer noch 62.000 Euro. Die Klagssumme könnte im Rahmen des Prozesses aber noch angehoben werden
Kerle ist Merlaku’s zweiter Anwalt. Das erste Verfahren, das von seinem vorigen Rechtsbeistand angestrebt wurde, stellte die Staatsanwaltschaft nach zwei Wochen wieder ein. Auch die Vorarlberger Polizei konnte keine Verfehlungen von Seiten der Casinos Austria feststellen und ordnete den Millionengewinn einem nachvollziehbaren Software-Fehler zu.
Showdown im Gerichtssaal vertagt
Ein Vergleich zwischen den beiden Streitparteien wurde zwar angestrebt – von einer einvernehmlichen Lösung sei man aber noch weit entfernt, erklärten beide Parteien vor Gericht.
Zwar bekräftigten sowohl Thomas Kerle als auch Stefan Aigner als Rechtsvertreter von Merlaku sowie Ronald Gingold für die Casinos Austria AG , bezüglich eines möglichen Vergleichs gesprächsbereit zu sein. Kerle erklärte nach der Verhandlung, dass seinem Mandanten von der Casinos Austria AG bisher 500.000 Euro angeboten worden seien. “Dieser Betrag steht aber nicht zur Diskussion”. Gingold lehnte es ab, einen Betrag zu nennen. Das Casino rechtfertigt seine Position mit einem angeblichen Softwarefehler des Automaten, an dem Merlaku spielte. Bei der Festlegung des weiteren Prozessfortgangs kam man überein, dass der Sachverhalt anhand von Zeugenaussagen und eines Gutachtens geklärt werden soll. Dabei sind aber noch einige Fragen zu klären.
Denn für die Richterin Anna Maria Grass gestaltet sich die Situation etwas komplexer. Der Grund? Zwar steht für sie fest, dass zwischen dem Kläger und den Casinos Austria ein Vertrag zu Stande gekommen ist. Allerdings sind aus ihrer Sicht noch einige Details zu klären – etwa, ob Merlaku überhaupt an dem Automaten gespielt und die Cash-Out-Taste gedrückt hat. Auch soll durch die Zeugeneinvernahmen geklärt werden, ob die Spielbedingungen für den Kläger klar waren – oder ob ein Irrtum von seiner Seite aus vorgelegen haben könnte.
Es sei nämlich zu klären, ob für Merlaku die lediglich auf Englisch auf dem Automaten aufgedruckten Spielbedingungen verständlich waren bzw. ob für ihn erkenntlich war, dass es sich bei der Gewinnsumme von knapp 43 Millionen Euro um einen Irrtum handeln musste. Laut Casinos Austria AG beläuft sich der Höchstgewinn an einem solchen Automaten auf 4.500 Euro.
Zum genauen Hergang werden am 27. April drei Mitarbeiter des Casinos sowie Fatime Berlaku aussagen “dürfen”, die den vermeintlichen Gewinn quasi “live” miterlebten.
Reichlich Skepsis gab es allerdings bezüglich des Gutachtens. Schließlich wies die Vorsitzende darauf hin, dass es in Österreich schwierig werden dürfte, Experten für den Automaten zu finden. Und der Anwalt des Klägers machte seinem Ärger Luft: “Es ist absolut unverständlich, dass der Automat zuerst nicht beschlagnahmt wurde, und dann von den Casinos auch noch vom Netz genommen – und in ein Lagerhaus gestellt werden konnte.” Seiner Ansicht nach wäre es im Interesse der Casinos Austria gelegen, den Automat zu versiegeln und von einer unabhängigen Stelle untersuchen zu lassen.
Merlaku selbst hoffte im Gespräch mit der APA – Austria Presse Agentur, dass der Prozess in seinem Sinne endet. “Ich fühle mich betrogen, verarscht und alles andere, was dazugehört”, sagte der Schweizer. Nach seinem Gewinn an jenem Abend sei sofort ein Mitarbeiter des Casinos gekommen und habe auf seinen Satz “Ich habe den Jackpot geknackt” nur gemeint: “Nicht ganz”. Anschließend habe der Casino-Mitarbeiter die Karte, mit der Merlaku gespielt habe, zur Überprüfung in einen Computerraum mitgenommen. “Obwohl sich auf der Karte noch 70 Euro Guthaben befinden, habe ich sie bis heute nicht zurückbekommen”, so Merlaku.
Casinos-Sprecher: “Rechtlich alles korrekt”
Casinos Austria-Sprecher Martin Himmelbauer verwies allerdings schon damals im VOL.at-Gespräch auf einen technischen Fehler, der zuvor noch nie vorgekommen sei und konstatierte: “Es war rechtlich alles korrekt.” Jetzt muss das Gericht entscheiden. (APA/VOL.at)
Interview mit Merlakus Anwalt
Video vom “Jackpot-Gewinn” im Casino
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