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Nach einem Jahr: 53 Häftlinge mit Fußfessel

53 Wiener konnten den Strafvollzug bisher mit Fußfessel antreten.
53 Wiener konnten den Strafvollzug bisher mit Fußfessel antreten. ©APA
Am 1. September 2010 wurde für Untersuchungshäftlinge und Straftäter, die höchstens ein Jahr zu verbüßen haben, die elektronische Fußfessel eingeführt. Bisher wurde sie bei 377 Häftlingen, 53 davon in Wien, genehmigt.
Startschuss für Fußfessel
Keine Fußfessel für Elsner

Seit einem Jahr gibt es in Österreich den elektronisch überwachten Hausarrest. Seit 1. September 2010 kommt für Untersuchungshäftlinge und rechtskräftig abgeurteilte Straftäter, die eine Freiheitsstrafe bzw. eine Reststrafe von höchstens einem Jahr zu verbüßen haben, die elektronische Fußfesselinfrage. Mit dessen Einführung wollte man die an ihre Kapazitäten angelangten Justizanstalten entlasten. Bisher wurde die Fußfessel bei 377 Häftlingen, 53 davon in Wien, genehmigt.

Zur Zeit stehen 132 Personen (etwas mehr als zwei Prozent der Strafhäftlinge) in Österreich unter elektronisch überwachtem Hausarrest, sagte die Sprecherin der Justiz-Vollzugsdirektion, Cornelia Leitner. 13 Prozent von ihnen sind laut Justizministerium Frauen. Bis 29. August wurde die Fußfessel 853 Mal beantragt. so Leitner. Pro Woche würden rund zwei bis fünf Geräte installiert, sagte die Sprecherin. Die Fußfessel werde gut angenommen, wobei der Einsatz bei U-Häftlingen jedoch verhaltener sei.

Fußfessel fordert Regelmäßigkeit

In der Strafvollzugsdirektion zeigte man sich am Dienstag zufrieden über den Einsatz. “Die Technik ist ausgezeichnet.” Bisher habe es keine Probleme gegeben, erzählte Leitner. Laut Justizministerium hat sich die Anzahl der Fußfesselträger kontinuierlich nach oben entwickelt.

Der Insasse ist bei dieser Vollzugsform verpflichtet, sich zu bestimmten Zeiten in der zugewiesenen Unterkunft aufzuhalten, bzw. zu gewissen Zeiten seiner Beschäftigung nachzugehen. Während des Hausarrests werden die überwachten Personen durch den Verein Neustart betreut. Die Entscheidung über die Verbüßung von Strafhaft im elektronisch überwachten Hausarrest mit Fußfessel obliegt den Vollzugsbehörden.

29.000 Hafttage mit Fußfessel

Seit April gibt es nicht nur die elektronische Überwachung mittels Fußfessel, sondern auch Alkoholkontrollen. 50 Häftlinge wurden mit einem Alkomaten ausgestattet, der Kontrollen aus der Ferne möglich macht. Die Geräte sind in erster Linie für Straftäter vorgesehen, bei denen im Fall von Alkoholeinfluss Straftaten zu befürchten sind.

Bisher wurden laut Justizministerium knapp 29.000 Hafttage mit Fußfessel verbüßt. Etwa 75 Prozent der im Hausarrest angehaltenen Personen absolvieren die gesamte Strafe in Form des Hausarrests, etwa 25 Prozent nur einen Strafrest. Die durchschnittliche Dauer in dieser Form liegt derzeit bei knapp drei Monaten.

In 20 Fällen Fußfessel widerrufen

In nur 20 Fällen wurde der durch Fußfessel elektronisch überwachte Hausarrest bisher widerrufen und der Insasse in die Anstalt überstellt, erläuterte das Justizministerium. Die Gründe dafür waren der Verlust des Arbeitsplatzes, Nichteinhaltung der Wochenpläne oder Verstoß gegen sonstige Auflagen.

Häftlinge müssen nach dem Strafvollzugsgesetz einen Beitrag zu den Kosten des Strafvollzugs leisten; dies gilt auch für den elektronisch überwachten Hausarrest mit Fußfessel. Insgesamt wurde den Insassen dieser Vollzugsform im vergangenen Jahr rund 275.000 Euro an Kostenersatz vorgeschrieben.

Drogengeschäfte trotz Fußfessel

Ein prominenter Fußfesselträger etwa ist der ehemalige Konsum-Generaldirektor Hermann Gerharter, bei Ex-BAWAG-Generaldirektor Helmut Elsner wurde der Antrag abgelehnt. In Salzburg ist etwa ein 19-Jähriger trotz Fußfessel seinen Drogengeschäften weiterhin nachgegangen.

Das System soll nun auch in Deutschland bundesweit eingeführt werden. Die Überwachung soll ab kommendem Jahr eingesetzt werden. (APA)

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