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Nach Diskoschlägerei in Vorarlberg: Hells Angels freigesprochen

Die Angeklagten, ihre Angehörigen und die Verteidigung freuten sich über das Urteil.
Die Angeklagten, ihre Angehörigen und die Verteidigung freuten sich über das Urteil. ©Eckert
Drei Tage dauerte der Prozess, nun steht fest: Die fünf angeklagten Hells Angels-Mitglieder wurden vom Vorwurf der absichtlich gefährlichen Körperverletzung freigesprochen.
Gewalttaten in Diskothek: Prozesse gegen Hells Angels

Am Mittwoch fällte das Landesgericht Feldkirch die Urteile gegen die fünf Besucher der Discothek „Sender“. Im März 2016 war vor und in dem Lokal die Hölle los und immerhin blieben zwei Verletzte auf der Strecke. Was sich aber nach drei Tagen anstrengendem Prozess inklusive 18 Zeugen nicht beweisen ließ, war: die fünf haben schwere Körperverletzungen zu verantworten. Umarmen und Freude im Innenhof des Landesgerichts. Die teils vorbestraften Angeklagten freuen sich mit Verteidigerinnen Astrid Nagel, Andrea Concin und Rechtsanwalt Nicolas Stieger über den Ausgang des Prozesses.

Keine Beeinflussung

Was die im Verfahren immer wieder aufgetauchte angebliche Beeinflussung von Zeugen betrifft, stellte Richterin Sabrina Tagwercher fest, dass es hierfür keine Beweise gab. Zwar hätten Zeugen Dinge nicht mehr so geschildert wie vielleicht vor der Polizei, doch man müsse zugeben, dass viele Aussagen bereits damals eher auf wackeligen Beinen gestanden seien. Es sei ein Unterschied, ob man jemand nur im Lokal gesehen habe oder ob man tatsächlich beobachtet habe, dass jemand zugeschlagen habe. In Summe – zu wenig Beweise für einen Schuldspruch. Ob das Urteil rechtskräftig wird, muss seitens der Staatsanwaltschaft noch entschieden werden.

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