Ist etwa eine ärztliche Beobachtung nötig, kann ein Richter “statt der Untersuchungshaft eine vorläufige Anhaltung in einer psychiatrischen Klinik anordnen”, erklärte Staatsanwaltschaftssprecher Heinz Rusch. Dort soll auch ein psychiatrisches Gutachten über den Gesundheitszustand des 14-Jährigen erstellt werden.
Am Montag wurde über jenen 14-Jährigen, der in der Nacht auf Sonntag seinen schlafenden Vater mit einem Küchenmesser tödlich und seine Mutter schwer verletzt hat, die Untersuchungshaft verhängt. Ein Gutachten des Gerichtspsychiaters soll nun entscheiden, ob der Junge strafbar ist oder nicht.
“Aus der Sicht eines Verteidigers muss einem Beschuldigten zunächst einmal die Tat nachgewiesen werden. Es besteht bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung immer die Unschuldsvermutung”, konstatiert der Dornbirner Rechtsanwalt Arnold Trojer im VOL.AT-Gespräch. Allgemein betrachtet können Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr strafrechtlich verfolgt werden.
Geringes Strafmaß aufgrund jugendlichem Alter
Gutachten steht noch aus
Zu einer Bestrafung kommt es nur dann, wenn der Täter zur Tatzeit auch zurechnungsfähig war. Dies wird in der Regel von einem Gerichtspsychiater geprüft. Nachdem der Gerichtspsychiater die Zurechnungsfähigkeit des Täter überprüft hat, erstellt dieser ein Gutachten. Laut dem Leiter der Medienstelle des Staatsanwaltschaft Feldkirch Heinz Rusch steht das Ergebnis des Gutachtens des 14-jährigen Täters aus Götzis noch aus.
Verschiedene Möglichkeiten
Ist ein Täter nicht zurechnungsfähig, kann er deswegen nicht bestraft werden. Je nach der Schwere des Delikts besteht bei einem Tatnachweis auch die Möglichkeit der Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Jedoch nur, wenn nach der Art der Tat zu befürchten ist, dass der Täter in einem Zustand der geistigen Verwirrung weitere strafbare Handlungen begehen könnte. Die Entscheidung trifft schlussendlich nach einer Anklage immer das Gericht. (VOL.AT)
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Es hat einen Fehler gegeben! Bitte versuche es noch einmal.Herzlichen Dank für deine Zusendung.