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Nach Bluttat in Hohenems: Debatte über Betretungsverbote

Justizministerium warnt vor Ausweitung der U-Haft für Tätlichkeiten im Familienkreis
Justizministerium warnt vor Ausweitung der U-Haft für Tätlichkeiten im Familienkreis ©VOL.AT/Steurer bzw. APA
Die Bluttat in Hohenems - ein Ehemann hatte am Wochenende seine Frau und die beiden Töchter im Alter von vier und sieben Jahren getötet, ehe er sich selbst umbrachte - hat eine Diskussion darüber ausgelöst, ob schärfer gegen als Gewalttäter amtsbekannte Männer vorgegangen werden soll.
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Familientragödie in Hohenems

Die Frau hatte gegen ihren Ehemann ein Betretungsverbot erwirkt, nachdem er gegen sie handgreiflich geworden war.

Im Justizministerium warnte man davor, aufgrund dieser Familientragödie eine Ausweitung der U-Haft für Tätlichkeiten im Familienkreis anzudenken, um auf diesem Weg betroffene Frauen oder Kinder vor den meist männlichen Tätern besser zu schützen. “Dieser Vorfall ist schrecklich und gibt sicher Anlass, über Verbesserungen der rechtlichen Rahmenbedingungen nachzudenken. Ich glaube aber nicht, dass Haft ein Allheilmittel ist”, sagte Strafrechts-Sektionschef Christian Pilnacek im Gespräch mit der APA.

Trotz einer Einstweiligen Verfügung und eines Betretungsverbots sei es zwischen dem 38-jährigen Mann und seiner um fünf Jahre jüngeren Ehefrau “immer wieder zu einvernehmlichen Kontakten gekommen”. Gewalttätigkeiten hätten sich dabei nicht manifestiert: “Es hat keine Anzeichen gegeben, dass es eskalieren könnte. Die zuständige Bezirkshauptmannschaft hat außerdem ganz klar gesagt, dass sowohl der Täter als auch das Opfer in Betreuung waren.”

Bei einer Inhaftierung sei stets die Menschenrechtskonvention zu berücksichtigen, gab Pilnacek zu bedenken: “Es braucht zunächst konkrete Haftgründe, um jemanden einzusperren.” Gerade bei innerfamiliären Konflikten habe es die Justiz immer wieder mit Betroffenen zu tun, die ihre ursprünglichen Angaben abschwächen oder zurückziehen bzw. überhaupt von ihrem Entschlagungsrecht Gebrauch machen und zu keiner Aussage bereit tut. Da tue man sich mit der Verhängung der U-Haft schwer.

Mehr präventive Maßnahmen gefordert

“Man muss etwas tun mit den Leuten, die weggewiesen werden”, verlangte die Wiener Kinder- und Jugendanwältin Monika Pinterits im Gespräch mit der APA. Es brauche Stellen, die das von diesen ausgehende Gefährdungspotenzial einschätzen. Die Weggewiesenen “rennen dann allein durch die Gegend”, so Pinterits. Darunter gebe es Personen, die sich zunächst ruhig verhalten und dann eine Strategie entwickeln, wie sie sich “rächen” könnten. “Da muss etwas passieren, es gibt schon zu viele Morde in der Familie”, konstatierte Pinterits.

“Wir brauchen mehr präventive Maßnahmen in Österreich, mehr Sozialarbeiter”, verlangte die Expertin. Sie schlägt verpflichtende Anti-Aggressions-Kurse vor. Die von einem Betretungsverbot Betroffenen müssten Angebote bekommen und beobachtet werden.

“Betretungsverbote zu soft”

“Bei schweren Gewalttaten wie Morden und Mordversuchen sieht man, dass eine Wegweisung oder ein Betretungsverbot einfach oft nicht ausreicht. Wenn Haftgründe vorliegen, also etwa schwere Körperverletzung oder die Bedrohung mit dem Umbringen, dann sind Betretungsverbote zu soft”, meinte Rosa Logar, Geschäftsführerin der Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie.

Rosa Lugar zu den Betretungsverboten

Sie verwies auf ein von ihrer Institution mitentwickeltes Projekt, das schon frühzeitig vorläufige Bewährungshilfe als gelinderes Mittel nach der U-Haft vorsieht, sofern das vertretbar ist. “Das Projekt kostet nichts, wir machen es gemeinsam mit der Bewährungshilfe, aber es wird von der Strafjustiz kaum eingesetzt. Vermutlich, weil es sehr aufwendig ist, es braucht ja entsprechend Personal in der Justiz”, betonte Logar. Es gebe “viele Möglichkeiten, die nicht genutzt werden”.

Ruth Rüdisser vom vom ifs Opferschutz zu der Thematik

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