Da der Mann bereits im vergangenen Sommer wegen ähnlicher Delikte zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden war, erhielt er für den weiteren Fall eine Zusatzstrafe von zehn Monaten, berichteten Vorarlberger Medien am Donnerstag. Der Prozess fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Vorfälle reichen bis Mitte der 1980er Jahre zurück
Die Vorfälle datieren auf die Mitte der 1980er-Jahre und sollen sich über zwei Jahre erstreckt haben. Daher lautete die Anklage gemäß der damals gültigen Fassung des Strafgesetzbuchs auf Unzucht bzw. Beischlaf von Unmündigen. Der damals 16-Jährige soll mit einer neunjährigen Cousine geschlafen und ein weiteres Mädchen missbraucht haben. Dafür sitzt er seit Juni 2010 in Strafhaft.Die Anklage des jüngsten Strafprozesses bezog sich nun auf den Missbrauch einer weiteren damals unmündigen Verwandten. Als der Mann 15 Jahre alt war, soll er sich an einer zehnjährigen Cousine vergangen haben. Auch seinen damals unter 14-jährigen Bruder soll er in die Übergriffe miteinbezogen haben. Laut Gutachten leiden die mehrfach missbrauchten Personen schwer unter den Folgen.
Zusatzstrafe für angeklagten Familienvater
Der heute verheiratete Familienvater zeigte sich reuig und zur Schadenswiedergutmachung bereit. Der Schöffensenat am Landesgericht hielt daher eine Zusatzstrafe von zehn Monaten für ausreichend. Die Staatsanwaltschaft sah das anders und kündigte Berufung an.
(APA)
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