Der Mann wurde im Dezember 2007 inhaftiert, jedoch nach 711 Tagen wieder freigelassen. Seine Rechtsvertreterin Karin Prutsch hatte mit einem Zweifel am Tathergang nährenden Privatgutachten 2009 eine Wiederaufnahme des Verfahrens erreicht. Die Verhandlung ist für drei Tage anberaumt, am Freitag soll ein Urteil fallen.
Außergewöhnliche Prozessgeschichte
Aufgrund dieser Prozessgeschichte sprach Staatsanwalt Wolfgang Handler von außergewöhnlichen Umständen. Er betonte allerdings, dass sich an der Anklage nichts geändert habe: Demnach habe der Mann versucht, am Abend des 28. Juni 2007 seine Ehefrau in der gemeinsamen Wohnung mit einem Seil zu erdrosseln. An Gutachtern seien europaweit anerkannte Spezialisten hinzugezogen werden – der Rechtsmediziner Michael Thali, “Mister CSI” aus Zürich, werde darlegen, dass die Schlussfolgerungen des Privatgutachtens unzutreffend seien. Dass es beim versuchten Mord blieb, lag für Handler lediglich daran, dass das Opfer heftige Gegenwehr leistete.
Zwei Versionen – wer hat Recht?
Zum Tathergang gebe es zwei konträre Versionen – nach Angaben des Angeklagten sei er selbst mit einem Messer attackiert worden. Die Verteidigung habe “exzessive Medienarbeit” geleistet, appellierte der Staatsanwalt an die Geschworenen, alle Berichte über den Fall “auszublenden” und dem Verfahren aufmerksam und unparteiisch zu folgen, um dann objektiv zu entscheiden.
Ainedter: Mordvorwurf ist rechtens
Privatbeteiligtenvertreter Manfred Ainedter verwies auf “entscheidende” erste Aussagen, in denen der Angeklagte keineswegs angegeben habe, angegriffen worden zu sein. Dann vor dem U-Richter habe er erzählt, dass die Frau auf ihn eingestochen habe, weil sie keine Scheidung wollte. Dass sie dann Faserspuren auf ihrem T-Shirt platziert und alles inszeniert hätte, um ihn auf gut wienerisch “hineinzutheatern”, sei völlig unmöglich, verwies der Anwalt darauf, dass das ganze Haus ihre gellenden Hilfeschreie nach dem Mordversuch in Mödling gehört habe.
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