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Mordprozess wird zwei Tage dauern

Am Morgen des 27. Juni 2011 wurde die Leiche von Jasmin W. in Nüziders gefunden.
Am Morgen des 27. Juni 2011 wurde die Leiche von Jasmin W. in Nüziders gefunden. ©VOL.AT/Bernd Hofmeister
Nüziders - Gattin wurde in Nüziders erstickt: Weil 24 Zeugen einvernommen werden müssen, wird das Urteil erst am zweiten Tag gesprochen werden.
24 Zeugen werden geladen
Das Ehe-Drama in Nüziders

Auch für Mordprozesse wird für gewöhnlich nur ein Verhandlungstag anberaumt. Für den Mordprozess von Nüziders allerdings hat der Vorsitzende Richter Wilfried Marte gleich zwei Tage eingeplant. Denn es werden nicht weniger als 24 Zeugen einvernommen werden. Als Termin ins Auge gefasst hatte der Richter für den zweitägigen Schwurgerichtsprozess am Landesgericht Feldkirch ursprünglich den 21. und 22. Juni.

Terminschwierigkeiten

Weil es Terminschwierigkeiten mit Sachverständigen gebe, sei nun aber doch noch kein Verhandlungsdatum fixiert worden, sagte am Donnerstag auf Anfrage Richter Othmar Kraft als stellvertretender Pressesprecher des Landesgerichts.

Der Angeklagte gibt zu, dass er am 27. Juni 2011 in seiner Wohnung in Nüziders seine 27-jährige Frau mit seinen Händen aufs Ehebett gedrückt und dabei erstickt hat. Danach hatte er sich selbst mit Messerstichen vorübergehend lebensgefährlich verletzt.

Auf Totschlag plädieren

Die Staatsanwaltschaft Feldkirch hat den 30-jährigen Bauarbeiter wegen Mordes angeklagt. Für Mord sieht das Strafgesetzbuch zehn Jahre bis lebenslängliche Haft vor. Verteidiger Nicolas Stieger wird aber auf Totschlag plädieren. Dafür beträgt der Strafrahmen fünf bis zehn Jahre Gefängnis.

Der Tatbestand gilt dann als erfüllt, wenn das Tötungsdelikt in einer allgemein begreiflichen heftigen Gemütsbewegung begangen worden ist. Bei einem heftigen Ehestreit habe sein Mandant die Kontrolle verloren und seine Gattin im Affekt getötet, meint der Bregenzer Anwalt.

Für die Vertreter der Anklagebehörde hingegen liegt keine allgemein begreifliche Affekthandlung vor. Ihrer Meinung nach hat der Angeklagte zumindest einen bedingten Tötungsvorsatz gehabt. Demnach hat er es in Kauf genommen, dass seine Gattin sterben wird.

24 Zeugen beantragt

Um der Totschlag-Argumentation der Verteidigung entgegenzuwirken, hat die Staatsanwaltschaft die 24 Zeugen beantragt. Dabei handelt es sich um Familienangehörige, Nachbarn, Freunde und Bekannte. Allerdings gab es keine unmittelbaren Tatzeugen.

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