Der Fall selbst wurde am heutigen Verhandlungstag nicht mehr genauer erörtert. Der Betroffene selbst kann sich an nichts mehr erinnern. Primar Reinhard Haller schilderte heute noch einmal zusammengefasst das Krankheitsbild und bestätigte, dass der Mann bei den Taten nicht zurechnungsfähig war.
Die Voraussetzungen für eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher sieht Haller eindeutig als gegeben. Nun sind die Geschworenen am Wort. Sie haben sich zur Beratung zurückgezogen.
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