Deshalb wurde der unbescholtene Angeklagte gestern am Landesgericht Feldkirch wegen dem Vergehen der Nötigung schuldig gesprochen. Dafür wurde der arbeitslose Türke zu einer teilbedingten Geldstrafe von 800 Euro (200 Tagessätze zu je vier Euro) verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, zu bezahlende Teil 400 Euro. Das Urteil von Richterin Verena Marschnig ist nicht rechtskräftig. Die mögliche Höchststrafe hätte ein Jahr Gefängnis ausgemacht.
Aussagen glaubwürdig
Die Richterin hielt die Zeugenaussagen des Kindes vor Gericht und der Polizei für glaubwürdig und folgte seinen Angaben. Der inzwischen zehnjährige Schüler gab gestern im Strafprozess zu Protokoll, der Angeklagte habe zu ihm gesagt, er werde ihn umbringen, wenn er nicht verschwinde.
Danach sei seine Mutter gekommen, berichtete der minderjährige Zeuge. Dann habe der Angeklagte zwei Mal zu ihm und seiner Mama gesagt, er werde beide umbringen, wenn sie nicht verschwinden. Wegen den Drohungen des Mannes habe er ein wenig Angst bekommen, sagte der Bub.
Steine gegen Fenster geworfen
Der Mann habe gemeint, dass er vom Spielplatz Steine gegen sein Fenster im Wohnblock geworfen habe, erklärte der Volksschüler. Das habe aber nicht er getan, sondern ein anderes Kind. Zudem habe der Mann gemeint, dass er das Kind des Mannes nicht ins Haus gehen lassen wolle, berichtete der junge Zeuge. Das habe aber nicht gestimmt. Dem Kind sei gerufen worden, es solle nach Hause kommen. Es habe aber nicht ins Haus gehen wollen.
Die 30-jährige Mutter des Zeugen sagte vor Gericht, sie habe Geschrei gehört und sei deshalb zu ihrem Sohn vor das Haus gegangen. Der Angeklagte sei beim Hauseingang gestanden und habe zwei Mal zu ihr und ihrem Sohn gesagt, er werde sie beide umbringen, wenn sie nicht verschwinden. Diese Drohungen habe auch sie gehört, sagte als Zeugin eine 29-jährige Freundin der 30-Jährigen.
Sie glaube den drei Zeugen und nicht dem widersprüchliche Angaben machenden Angeklagten, sagte Richterin Marschnig in ihrer Urteilsbegründung. Der Angeklagte bestritt die Tatvorwürfe. Es könne doch nicht sein, dass er bestraft werde, obwohl er nur sein Kind zurück ins Haus gebracht habe. Deshalb werde er die Geldstrafe nicht bezahlen.
(red)
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