AA

Monitoring-Ausschuss diskutiert über die Gesundheitsversorgung von Menschen mit Behinderungen

Monitoring-Ausschuss diskutiert über die Gesundheitsversorgung von Menschen mit Behinderungen
Monitoring-Ausschuss diskutiert über die Gesundheitsversorgung von Menschen mit Behinderungen ©Birgit Loacker
Bei der dritten öffentlichen Sitzung des Vorarlberg Monitoring-Ausschusses (VMA) wurde die Gesundheitsversorgung von allen Seiten beleuchtet. 
Monitoring-Ausschuss diskutiert über die Gesundheitsversorgung von Menschen mit Behinderungen

Bregenz Mit einer Einführung des Vorsitzenden des VMA, Volksanwalt Florian Bachmayr-Heyda, starteten die Teilnehmer in den Nachmittag. Gerhart Hofer, Direktor der Kathi-Lampert Schule und Antje Lange führten durch die Sitzung im Vorarlberg Museum in Bregenz. Die Selbstvertreterinnen von „Mensch Zuerst“ und ein Selbstvertreter der Lebenshilfe schilderten anschaulich die Situation von Menschen mit Lernschwierigkeiten. Siggi Glössl, Heidi Mackowitz und viele andere Menschen mit Behinderungen erzählten über Erfahrungen aus ihrem Leben. „Ein großes Hindernis für uns ist unter anderem: dass es noch sehr wenig Informationen in leicht verständlicher Sprache gibt, das Verstehen eines Beipackzettels oder die nicht barrierefreien Arztpraxen“, erklärt Klaus Brunner (Selbstvertreter Lebenshilfe)

Im weiteren Verlauf bildeten sich Interessensgruppen, in denen anhand von Fragen die aktuelle Situation festgehalten und Verbesserungswünsche formuliert wurden. So wünschen sich Menschen mit Behinderungen das man sich mehr Zeit für sie nimmt und ihnen die Vorgänge in einem Krankenhaus besser und genauerer erklärt.

Was ist der Monitoringausschuss?

Der Monitoringausschuss ist ein unabhängiger Ausschuss, der die Einhaltung der Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen durch die öffentliche Verwaltung für den Bereich der Bundeskompetenz überwacht.

Er bezieht sich dabei auf die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Die UN-Konvention ist ein internationaler Vertrag, in dem sich die Unterzeichnerstaaten verpflichten, die Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten.

Österreich verpflichtet sich, die in der UN-Konvention festgelegten Standards durch österreichische Gesetze umzusetzen und zu gewährleisten. LOA

 

 

home button iconCreated with Sketch. zurück zur Startseite
  • VOL.AT
  • Bregenz
  • Monitoring-Ausschuss diskutiert über die Gesundheitsversorgung von Menschen mit Behinderungen