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Mohamed M. predigt wieder

Mohamed M. wurde bereits wegen "Drohvideo" verurteilt
Mohamed M. wurde bereits wegen "Drohvideo" verurteilt ©APA
Der österreichische Islamist Mohamed M., der bereits einmal wegen Terrorismus vor Gericht gestanden war, soll wieder einschlägig aktiv sein.
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Das fragliche Video

In einem radikalen Internet-Forum sollen abermals Botschaften des Wieners unter einem Pseudonym aufgetaucht sein, in denen er unter anderem zum Heiligen Krieg aufruft, berichteten die “Presse” und die “Salzburger Nachrichten” (Mittwoch-Ausgaben). Das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) überprüfe derzeit die strafrechtliche Relevanz der Aussagen, bestätigte ein Sprecher.

Wiener Islamist stand schon einmal vor Gericht

Der Islamist mit Wohnsitz in Wien war bereits 2008 gemeinsam mit seiner Lebensgefährtin vor Gericht gestanden, da er sich in einer terroristischen Vereinigung betätigt und an einer als kriminell eingestuften Organisation mitgewirkt hatte. Dem jungen Mann wurden die Verbreitung eines “Drohvideos” im Internet und der Aufruf zu Anschlägen während der Fußball-Europameisterschaft vorgeworfen. “Wa Islamah” – “Oh, mein Islam” – lautet der Titel eines seiner offenbar aktuellen Videos. Darin referiert der 26-Jährige unter dem Pseudonym Abu Usama Al-Gharib (übersetzt aus dem Arabischen heißt das laut einem Experten “Vater von Usama, der Fremde”) über seine Version des Islam.

Das BVT analysiere derzeit das Material und überprüfe in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft die strafrechtliche Relevanz. Neben den Videos auf der Internet-Plattform YouTube würden auch noch etliche andere angebliche Botschaften von Mohamed M. vorliegen. Ob diese tatsächlich nach dem Gerichtsverfahren erstellt worden sind, sei ebenfalls Gegenstand der Ermittlungen. Sollten die Aussagen von Mohamed M. strafrechtlich relevant sein, werde man wieder ein Verfahren einleiten. Die Botschaften auf YouTube waren auch Mittwochvormittag weiter abrufbar. Solange sich diese auf Servern im Ausland befinden, gilt ein Zugriff für die heimischen Behörden als extrem schwierig.

Anti-Terror-Paket in Arbeit

Erst vergangene Woche hat das Anti-Terror-Paket der Regierung den Justizausschuss passiert und könnte bald im Nationalrat beschlossen werden. Dieses sieht u.a. Änderungen im Strafgesetzbuch (StGB) vor. So soll die Aufforderung zu bzw. die Gutheißung von terroristischen Straftaten – zum Beispiel Hasspredigten – künftig strafrechtlich relevant sein, wenn dies vor mindestens 30 Personen passiert. Die Regierung glaubt, durch verstärkte Überwachung könnten zum Beispiel Islamisten besser verfolgt werden.

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