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Möchtegern-Discobesucher straffrei, Türsteher erhält Ordnungsstrafe

Der Türsteher kam erst zum dritten Termin zur Verhandlung - das kostet.
Der Türsteher kam erst zum dritten Termin zur Verhandlung - das kostet. ©VOL.AT
Feldkirch - Ein 35-jähriger Discotürsteher soll eine Ordnungsstrafe von 500 Euro bezahlen. Der Grund: Er ließ das Gericht und alle Beteiligten zwei Mal warten, bis er beim dritten Anlauf erschien.

Die zwei Angeklagten, die versucht haben sollen, sich in einer Unterländer Disco mit gefährlichen Drohungen Zutritt zu verschaffen, wurden frei gesprochen. „Es gibt zu viele Widersprüche und es ist nicht sicher, ob und wie in dieser Nacht gedroht wurde“, so die Begründung. Der Türsteher kann gegen die Ordnungsstrafe ein Rechtsmittel erheben, ansonsten muss er sie bezahlen.

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