Die zwei Angeklagten, die versucht haben sollen, sich in einer Unterländer Disco mit gefährlichen Drohungen Zutritt zu verschaffen, wurden frei gesprochen. „Es gibt zu viele Widersprüche und es ist nicht sicher, ob und wie in dieser Nacht gedroht wurde“, so die Begründung. Der Türsteher kann gegen die Ordnungsstrafe ein Rechtsmittel erheben, ansonsten muss er sie bezahlen.
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