8. August 2012 10:27; Akt.: 8.08.2012 12:53

Mitführpflichten bei Europa-Reisen mit dem Pkw: Das gehört ins Auto

Feuerlöscher, Abschleppseil, zweites Warndreieck - die Mitführpflichten in Europa weichen teils von Österreich ab Feuerlöscher, Abschleppseil, zweites Warndreieck - die Mitführpflichten in Europa weichen teils von Österreich ab - © APA/ÖAMTC
Andere Länder, andere Sitten – diese Binsenweisheit gilt auch für Autofahrer. Welche Mitführpflichten in verschiedenen europäischen Ländern bestehen bzw. welche ungewöhnlichen Gegenstände man im Auto bei sich haben muss, lesen Sie hier. Auch der “Dschungel an Fahrverbotszonen” will erst einmal durchschaut sein.

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Unwissenheit schützt unter Umständen vor Strafe nicht: Wer mit dem Auto ins Ausland auf Urlaub fährt, sollte sich über Mitführpflichten informieren. Darauf machte der ÖAMTC aufmerksam. Denn anders als in Österreich, wo bei der Autoausrüstung neben Verbandspaket und Warndreieck auch die Warnweste zum verpflichtenden Standard gehört, gelten hier andere Auflagen.

Mitführpflichten von Feuerlöscher bis Alko-Tester

In Frankreich ist etwa ab 1. Juli ein Alkoholtestgerät im Auto nötig. Im Baltikum, in Bulgarien,  Rumänien, Russland, Griechenland und der Türkei ist ein Feuerlöscher Pflicht. In Serbien müssen ein Abschleppseil, der Europäische Unfallbericht und ein Reservereifen ins Auto – Letzterer ist auch in Spanien verpflichtend.  Alternativ müssen ein Reparaturset oder ein Reparaturspray im Fahrzeug sein. Ohne Abschleppseil geht es auch in Montenegro nicht.

Das erwähnte Warndreieck ist in Bulgarien, Finnland, Frankreich, Italien, Kroatien, Luxemburg, Rumänien, der Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn Pflicht – in Kroatien, Mazedonien, Montenegro, Serbien und Slowenien müssen Autos mit Anhänger aber zusätzlich ein verpflichtendes zweites Warndreieck mitführen. Ein Ersatzlampenset ist in Montenegro, Kroatien und Russland Pflicht. Weitere Details zu Mitführpflichten und Empfehlungen für die einzelnen Urlaubsländer hat der ÖAMTC auf seiner Website aufgelistet.

Auch Fahrverbote verwirren

Bei Nicht-EU-Ländern empfiehlt es sich, generell an die Grüne Versicherungskarte, den Europäischen Unfallbericht und jene ohne EU-Kennzeichen an das “A”-Pickerl denken.

Den “Dschungel an Fahrverbotszonen” kritisierte Silvie Bergant von der ÖAMTC-Touristik. In Deutschland bestehen in mehr als 50 Städten Umweltzonen, für die Einfahrt wird eine Plakette benötigt. In Italien gibt es in vielen Städten verkehrsberuhigte Zonen (“zona traffico limitato”). Und auch in Dänemark, den Niederlanden, in Großbritannien, Norwegen und Schweden existieren unterschiedliche geregelte Fahrverbotszonen, über die man sich vor Reiseantritt informieren sollte.

Beschwerden nach Italien-Reisen

Die meisten Beschwerden beim Club kommen übrigens nach Reisen in Italien, sagte Verena Pronebner von den ÖAMTC-Rechtsdiensten. Das liege zum einen daran, dass Italien immer noch das Haupturlaubsziel der Österreicher sei, zum anderen seien aber auch die Methoden der italienischen Behörden mitunter “eigenwillig bis grotesk.”

Nach einer repräsentativen Studie des Clubs fahren auch heuer wieder 14 Prozent der österreichischen Urlauber nach Italien. Hier gilt es zumindest in Sachen Mitführpflichten kaum etwas Außergewöhnliches zu berücksichtigen.



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