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Mitbewohner erschlägt Hund: "Ich werde diesen Fehler nicht noch einmal machen"

Bludenz - Ihr Hund sei beim Gassigehen davongerannt, erfuhr eines Abends Alexandra Rudigier von ihrem Mitbewohner. In Wirklichkeit hatte er "Rosi" erschlagen, wie sie später erfuhr.

Ende September kam Alexandra Rudigier spätabends von der Arbeit nachhause, als einer ihrer Wohngemeinschaft-Mitbewohner schlechte Nachrichten für sie hatte. Ihr Jack Russel Terrier “Rosi” sei beim gemeinsamen Gassigehen weggerannt, als er sie von der Leine ließ. Sowohl die gemeinsame Suche als auch Hilfeaufrufe per Flyer und Internet blieben erfolgslos.

Geständnis per Chat

Nach zwei Monaten dann das überraschende Geständnis des Mitbewohners per Facebook-Privatchat: Rosi war nicht weggerannt, sondern wurde von ihm in einer Kurschlusshandlung erst verletzt und dann erschlagen. Zwar fasste er nach ihrer Anzeige eine Geldstrafe aus, doch Alexandra geht es dadurch nicht besser. Sie will mit ihrer Geschichte eine Warnung für andere sein.

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Tierquälerei

Wer ein Wirbeltier mutwillig ohne einen vernünftigen Grund tötet, macht sich der Tierquälerei schuldig. Diese kann mit bis zu einem Jahr Haft oder einer Geldstrafe geahndet werden. Neben einer gerichtlichen Strafe ist auch eine Verwaltungsstrafe durch die Bezirkshauptmannschaft möglich. Diese kann bis zu 7.500 Euro, bei schweren Fällen muss sie mindestens 2.000 Euro betragen.

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