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Mitarbeiter der NÖ Ärztekammer zweigte Viertelmillion ab: Prozess in Wien

Der Ex-Mitarbeiter der NÖ Ärztekammer musste sich wegen Betrugs vor Gericht in Wien verantworten.
Der Ex-Mitarbeiter der NÖ Ärztekammer musste sich wegen Betrugs vor Gericht in Wien verantworten. ©APA (Sujet)
Wegen seiner Spielsucht wurde ein Mitarbeiter der niederösterreichischen Ärztekammer, zu dessen Aufgaben die Verwaltung von offenen Guthaben von Ärzten zählte, zum Betrüger. Um seine Wettbürobesuche weiter finanzieren zu können, leitete er fast eine Viertelmillion Euro auf seine eigenen Konten um. Der 40-Jährige legte im Prozess in Wien am Montag ein Geständnis ab.

Schon als Jugendlichen habe es ihn in Wettbüros getrieben, erzählte der Angeklagte am Wiener Landesgericht einem Schöffensenat (Vorsitz: Nina Steindl): “Ich hab’ die Spieler beobachtet, ohne mir viel dabei zu denken.” Dann begann er es selber auszuprobieren und fand rasch Gefallen am Zocken.

Mitarbeiter der NÖ Ärztekammer wollte Geld “ausborgen”

Zunächst investierte der Mann rund die Hälfte seines Einkommens in seine Leidenschaft. Je mehr er verlor, desto größer wurden seine Einsätze: “Ich wollt’ das Geld zurückgewinnen.” Irgendwann ging sich das mit seinen Mitteln nicht mehr aus: “Es waren Engpässe, wo ich keinen Ausweg mehr gesehen hab’. Da bin ich auf die Idee gekommen, dass ich mir Geld von den Ärzten ausborge. Ich wollt’ es ja zurückzahlen.”

Der Mann ging bei seinen Betrügereien recht geschickt vor. Er legte sich unter dem Namen von Ärzten, die bei der Kammer Guthaben hatten, bei Gratis-Anbietern Mailadressen zu und verschickte dann an seine eigene Firmen-Adresse Schreiben, wo er um Auszahlung der Beträge ersuchte. Als Empfängerkonten gab er seine eigenen an.

49 betrügerische Überweisungen

Zwischen Juni 2014 und Anfang Juli 2017 tätigte der Schwindler 49 derartige Überweisungen, mit denen er sich 243.000 Euro erschlich. Dann flogen seine Malversationen auf. “Ich bin in eine Negativspirale geraten”, gab sich der 40-Jährige vor Gericht zerknirscht, “ich hab’ immer auf eine Glückssträhne gehofft. Dass ich so viel gewinn’, dass ich was zurückzahlen kann. Ich hab’ es nicht übers Herz gebracht, dass ich einen Schlussstrich mach’.”

Verteidiger Roland Friis betonte, dass der Mann, der seit seiner Entlassung als Taxifahrer arbeitet, ernsthaft um Schadensgutmachung bemüht ist. Er zahlt der niederösterreichischen Ärztekammer monatlich 1.000 Euro zurück. Außerdem hat er sich zur Behandlung seiner Spielsucht in eine stationäre Therapie begeben.

Der Senat verhängte am Ende ein mildes Urteil, das dem Täter idealerweise die gänzliche Wiedergutmachung ermöglichen soll. Der 40-Jährige erhielt wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs eine teilbedingte Geldstrafe von 1.440 Euro (360 Tagessätze zu je vier Euro). Die Hälfte davon muss er bezahlen, der restliche Teil wurde ihm unter Setzung einer dreijährigen Probezeit bedingt nachgesehen. Der Mann nahm die Strafe an, der Staatsanwalt gab vorerst keine Erklärung ab. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.

(APA/Red)

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