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Mit sexuellen Fantasien die Nachbarin gestalkt

Oberländer zu Geldstrafe von 1400 Euro verurteilt.
Oberländer zu Geldstrafe von 1400 Euro verurteilt. ©VOL.AT/ Hofmeister (Themenbild)
Feldkirch - Geldstrafe für Familienvater, der die Frau mit Telefonaten und Briefen belästigt hat.

Seine ihr gegenüber gehegten sexuellen Fantasien hat der verheiratete Familienvater zwischen Juli 2013 und März 2014 seiner türkischen Nachbarin im Wohnblock wiederholt mit Telefonaten und Briefen mitgeteilt. Dafür wurde der 39-jährige Angeklagte in seiner Abwesenheit gestern am Landesgericht Feldkirch wegen Stalkings schuldig gesprochen.

Der unbescholtene Oberländer wurde zu einer teilbedingten Geldstrafe von 1400 Euro verurteilt – 200 Tagessätze zu je sieben Euro. Davon beträgt der unbedingte Teil 700 Euro. Das Urteil, mit dem Staatsanwalt Daniel Simma einverstanden ist, ist nicht rechtskräftig. Die mögliche Höchststrafe hätte ein Jahr Gefängnis betragen.

Der Schuldspruch umfasst auch das Vergehen der versuchten Nötigung. Demnach soll der türkische Angeklagte der 26-Jährigen mit der Veröffentlichung seiner ano­nymen Sex-Briefe gedroht haben, wenn sie ihm kein intimes Foto zukommen lasse.

Verurteilt wurde der Angeklagte zudem wegen der Vergehen der Sachbeschädigung. Denn der Nachbar hat nach Ansicht des Gerichts mehrmals in die vor ihrer Wohnungstür abgestellten Schuhe der Frau und ihrer Kinder uriniert.

Mit einer Rufdatenerfassung wurde der anonyme Anrufer identifiziert. Richter Martin Mitteregger wertete seine vor der Polizei getätigten Angaben als Teilgeständnis. Ihr gegenüber habe der Angeklagte am Telefon sein Stalking zugegeben, sagte das mutmaßliche Opfer. Er habe sie gefragt, ob es ihr gefalle und ob er damit weitermachen solle. Der Angeklagte und sie seien gemeinsam aufgewachsen, sagte die 26-jährige Zeugin. Er habe mit den Belästigungen angefangen, als ihr Scheidungsverfahren eingeleitet worden sei.

In Abwesenheit

Der Angeklagte hatte dem Richter telefonisch mitgeteilt, bei der Hauptverhandlung nicht zu erscheinen. Weil er vor der Polizei ausgesagt hatte, ihm die Ladung zugestellt wurde und nur Vergehen angeklagt wurden, konnte in seiner Abwesenheit verhandelt werden.

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