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Mit falschem Namen Pension erschlichen

Ein 58-Jähriger betrog die PVA um mehr als 14.000 Euro.
Ein 58-Jähriger betrog die PVA um mehr als 14.000 Euro. ©APA/Themenbild
Der in Vorarlberg lebende Türke hat die Dornbirner Pensionsversicherungsanstalt (PVA) um 14.067,06 Euro betrogen.

Zu Unrecht hat der Dornbirner monatliche Pensionszahlungen von 992,20 Euro kassiert. Bei seinem schriftlichen Antrag auf eine Alterspension hatte der Angeklagte sich im Mai 2016 als sein Bruder ausgegeben. Sein in der Türkei lebender Bruder ist 1951 geboren, der Angeklagte aber kam erst 1958 zur Welt und war deshalb mit 58 Jahren noch nicht pensionsberechtigt.

Der Täter erstattete letztlich mit Hilfe seiner Anwältin Emelle Eglenceoglu Selbstanzeige. Daraufhin wurde er vom Feldkircher Staatsanwalt Philipp Höfle wegen des Vergehens des schweren Betrugs angeklagt.

Der für gestern angesetzte Betrugsprozess am Landesgericht Feldkirch wurde von Richter Martin Mitteregger abberaumt. Der Strafrichter hat dem mittlerweile in der Türkei lebenden Türken der besonderen Umstände wegen mit Zustimmung des Staatsanwalts eine Diversion gewährt. Demnach kommt der unbescholtene und geständige Angeklagte mit einer Probezeit von zwei Jahren davon. Wenn er sich bewährt und in den nächsten zwei Jahren nicht mehr straffällig wird, wird das Strafverfahren gegen ihn eingestellt werden. Die mögliche Höchststrafe für den angeklagten schweren Betrug hätte drei Jahre Gefängnis betragen.

Bauarbeiter

Ihr Mandant habe sich vor 30 Jahren in der Türkei den Pass seines Bruders genommen und sei nach Österreich übersiedelt, berichtet Verteidigerin Eglenceoglu. Denn er stamme aus ärmlichen Verhältnissen und hätte sich nicht einmal einen Reisepass leisten können, gibt die Feldkircher Rechtsanwältin an. Mit der Identität seines Bruders habe ihr Mandant 30 Jahre lang in Vorarlberg gelebt und als Bauarbeiter gearbeitet. Sein Arbeitgeber habe ihn 2016 in Pension geschickt, weil er ja vermeintlich 1951 geboren und damit bereits 65 Jahre alt war.

Ursprünglich habe der von ihr vertretene Türke nur kurz in Österreich arbeiten und dann in die Türkei zurückkehren wollen, sagt Eglenceoglu. Letztlich sei er aber eben 30 Jahre lang in Österreich geblieben und habe in all den Jahren seiner in der Türkei verbliebenen Familie mit vier Kindern Geld geschickt.
Nach seiner Selbstanzeige sei der über keine Aufenthaltsberechtigung verfügende Türke in die Türkei abgeschoben worden, so die Anwältin aus Feldkirch. Er habe sich gegenüber der PVA verpflichtet, die zu Unrecht kassierten Pensionsgelder zurückzuzahlen.

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