Ein junger Mann zielte in einer Wohnung mit einer Pistole aus dem geöffneten Fenster auf Passanten. Zwei Mal habe der Täter sogar abgedrückt, berichtete Staatsanwalt Philipp Höfle in der Gerichtsverhandlung. Dabei sei glücklicherweise niemand verletzt worden.
Der Täter verwendete eine Softgun, die einer echten Pistole täuschend ähnlich sieht. Mit Druckluft oder Gas werden aus solchen Pistolen Rundkugeln aus verschiedenen Materialien abgefeuert, die zu Verletzungen führen können.
Ein 26-jähriger Bludenzer soll mit der Softgun Passanten bedroht haben. Der Vorbestrafte wurde wegen gefährlicher Drohung angeklagt. Zur Strafverhandlung am Landesgericht Feldkirch ist der Erstangeklagte unentschuldigt nicht erschienen. Für ihn wird es einen neuen Verhandlungstermin geben.
Wegen versuchter Begünstigung wurde der 22-jährige Mieter der Tatort-Wohnung angeklagt. Denn der Zweitangeklagte hatte vor der Polizei wahrheitswidrig behauptet, er habe mit der Pistole auf die Fußgänger gezielt. Vor Gericht war der Lehrling geständig. Er sei angetrunken und dumm gewesen, deshalb habe er die Schuld auf sich genommen und den wahren Täter zu decken versucht.
Staatsanwalt Höfle vermutet, dass der unbescholtene Zweitangeklagte damit dem mehrfach vorbestraften Erstangeklagten eine strenge Strafe ersparen wollte. Angeklagt war der 22-Jährige auch nach dem Waffengesetz, weil er mit einem Schlagring eine verbotene Waffe besessen hatte.
Richter Andreas Böhler gewährte dem Zweitangeklagten eine Diversion. Wenn er dem Gericht eine Geldbuße von 700 Euro bezahlt, wird das Strafverfahren gegen ihn eingestellt werden. Der Angeklagte und der Staatsanwalt waren damit einverstanden.
Zu zuhörenden Schülerinnen sagte der Angeklagte im Gerichtssaal, sie sollten nicht solche Fehler machen wie er.
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