Weitere 480 Euro wurden auf Bewährung ausgesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Der junge Angestellte arbeitet selbst im Messepark und bekam seinen Lohn in die Hand, darunter auch den falschen Fünfziger, den der Chef aus der Ladenkasse entnahm. Der 20-Jährige wollte zunächst in der Post damit bezahlen, bekam den Hinweis: „Nein danke – Falschgeld!“. Als er es dann im Interspar nochmals versuchte, kam es zur Anzeige. Und nun zur Verurteilung.
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