Die Diözese habe daraufhin sofort auf die Verjährung verzichtet, um dem mutmaßlichen Opfer Zeit zu geben, so Fehle.
Keine Hinweise in Archiven
Hinweise auf bereits früher eingebrachte Missbrauchsvorwürfe gegen den Priester habe man weder in den Archiven in Feldkirch noch in Innsbruck gefunden. Anwalt und Diözese des Opfers hätten sich deshalb geeinigt, einen Sachverständigen zu benennen, der ein Gutachten des Betroffenen erstellen soll. Sollte man sich nicht auf einen Vorschlag der beiden Parteien einigen können, könnte eine dritte unabhängige Person die Auswahl des Gutachters treffen, so Fehle.
Vorfälle in den 70er-Jahren
Wie genau die Vorwürfe lauten, durfte die Sprecherin aus Opferschutzgründen nicht sagen, sie richten sich auf jeden Fall auf Vorfälle, die in den 1970-Jahren stattgefunden haben sollen.
(APA)
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