Durch das Verschlechterungsverbot gegenüber der vor 2010 geltenden Regelung sowie aufgrund der unterschiedlich hohen Wohnkosten sei das Harmonisierungsziel nicht erreicht worden, so der RH. Das Sozialministerium zeigte für die Kritik wenig Verständnis.
Bis zu 4.000 Euro pro Monat
In einem am Mittwoch veröffentlichten Bericht zur Lage in Tirol und Vorarlberg rechnet der RH vor, dass es gegenüber der Bund-Länder-Vereinbarung zu um bis zu 1.250 (Tirol) bzw. rund 900 Euro (Vorarlberg) höhere Auszahlungsbeträgen komme. Bei großen Familien könne sich das inklusive Kinderbetreuungsgeld und Familienbeihilfe auf mehr als 4.000 Euro pro Monat summieren.
Im Sozialministerium ließ man die Kritik nicht gelten. Die Harmonisierung sei bei den Mindestsätzen für Lebensunterhalt von Erwachsenen ohne Wohnen gelungen, zuvor hätten die Richtsätze Unterschiede von bis zu 165 Euro aufgewiesen. Die unterschiedliche Bemessung des Wohnbedarfs sei durch das regionale Kostengefälle sachlich begründet. Die Gewährung in der Höhe der tatsächlichen Kosten zeige die optimale Auslegung der Grundidee bedarfsgerechter, existenzsichernder Leistungen für Betroffene, so das Ministerium in seiner Stellungnahme.
8.600 Bezieher in Vorarlberg
Insgesamt erhielten laut dem RH-Bericht im Jahr 2012 in Tirol rund 13.500 und in Vorarlberg rund 8.600 Personen Mindestsicherung. Ungefähr zwei Drittel der Bezieher waren Österreicher. Die Nettoausgaben für die offene Mindestsicherung (Hilfsbedürftige außerhalb von Einrichtungen) stiegen 2009 bis 2012 von 25,94 Mio. auf 36,04 Mio. Euro in Tirol und von 18,29 auf 21,44 Mio. Euro in Vorarlberg.
Der Finanzierungsanteil der Gemeinden lag bei 35 (Tirol) bzw. 40 Prozent (Vorarlberg). “Die Finanzierungsverantwortung der Gemeinden lag damit in beiden Ländern deutlich über ihrer Ausgaben- und Aufgabenverantwortung”, so der RH.
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