Der Erst- und Zweitangeklagte erhielten wegen der Verbrechen der terroristischen Vereinigung und kriminellen Organisation sowie Gutheißung terroristischer Straftaten sechs Monate bedingt. Die Strafen für die beiden anderen wurden für eine Probezeit von drei Jahren ausgesetzt.Der Drittangeklagte wurde wegen eines Postings der Gutheißung terroristischer Straftaten schuldig gesprochen. Von den Hauptanklagevorwürfen wurde er freigesprochen. Der Viertangeklagte war geständig, den Zweitangeklagten im Februar und März zweimal bedroht zu haben. Er wurde wegen gefährlicher Drohung schuldig gesprochen. Einen Freispruch im Zweifel gab es bei der ihm vorgeworfenen Nötigung.
Propaganda über WhatsApp
Alle vier Angeklagten waren bisher unbescholten, drei sind russische Staatsbürger, einer stammt aus dem Kosovo. Die Jugendlichen sollen vor allem über den Kurznachrichtendienst WhatsApp den IS gutgeheißen und Propaganda gemacht haben. Dem Erstangeklagten wurde auch zur Last gelegt, Material über Facebook und Videos auf einem eigens eingerichteten Youtube-Kanal verbreitet zu haben. Er kam laut Staatsanwalt Michael Lindenbauer “in Kontakt mit einem einschlägig Verurteilten” und beschaffte sich gezielt im Internet IST-Propagandamaterial, das er verbreitete.
Der Erstangeklagte versuchte laut Lindenbauer auch, andere in persönlichen Gesprächen vom IS zu überzeugen. Im September 2015 lernte er den Zweitangeklagten am Bahnhof in St. Pölten kennen und versuchte, ihn für die Terrormiliz zu gewinnen, führte der Staatsanwalt aus. “Er zitierte den Koran, um das Handeln des IS zu rechtfertigen”, so Lindenbauer. Der Zweitangeklagte konvertierte demnach zum Islam und begann ebenfalls, Propaganda zu verbreiten. Die Beschuldigten “leugneten, dass der IS Gräueltaten verübt”, sagte der Staatsanwalt.
(APA)
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