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Milde Disziplinarstrafen für verurteilte Haftwärter

Die Justizwachebeamten hatten vor der Polizei und der Staatsanwaltschaft wahrheitswidrig ausgesagt, die Übergriffe ihres Kollegen nicht gesehen zu haben.
Die Justizwachebeamten hatten vor der Polizei und der Staatsanwaltschaft wahrheitswidrig ausgesagt, die Übergriffe ihres Kollegen nicht gesehen zu haben. ©VOL.AT/Klaus Hartinger (Archiv)
Zuschlagender Justizwachebeamter quittierte den Dienst. Niedrige Geldbußen für ihn deckende Kollegen in den Disziplinarverfahren.
Gefängniswärter logen, aber nicht der Häftling
Justizwache verurteilt
Ex-Häftling vor Gericht

Mit milden Disziplinarstrafen kamen in erster Instanz jene drei Feldkircher Justizwachebeamten davon, die ihren Häftlinge schlagenden Kollegen gedeckt hatten. Sie müssen lediglich niedrige Geldbußen bezahlen, wurde erstinstanzlich entschieden.

Der Anwalt eines der betroffenen Beamten sagte, er habe vor dem Disziplinarverfahren Angst gehabt, sein Mandant werde entlassen.

Häftlinge geohrfeigt

Jener Gefängniswärter, der zwei Häftlinge geohrfeigt hatte, hat inzwischen seinen Dienst quittiert. Weil sein Einkommen im neuen Beruf ein deutlich geringeres ist, hat ihm das Landesgericht Feldkirch eine nachträgliche Strafmilderung gewährt. Die neue Strafe macht, nach Worten von Landesgerichtssprecher Norbert Stütler, nur noch 1440 Euro aus – 360 Tagessätze zu je vier Euro.

Im Strafverfahren war der Beamte am 11. November 2013 rechtskräftig wegen versuchter Nötigung noch zu einer Geldstrafe von 3600 Euro verurteilt worden – 360 Tagessätze a‘ zehn Euro.

Strenger fielen die Sanktionen im Strafverfahren für seine drei Kollegen aus, die den Vorfall mit falschen Zeugenaussagen vertuschen hatten wollen. Schuldig gesprochen wurden sie wegen falscher Beweisaussage, Begünstigung und Verleumdung.

Im Disziplinarverfahren hielt die Disziplinarkommission beim Justizministerium für die Dienstpflichtverletzungen eine Geldbuße von 800 Euro für den seinen Kollegen deckenden Revierinspektor für ausreichend. Am Landesgericht war er strafrechtlich zu drei bedingten Haftmonaten und einer Geldstrafe von 3640 Euro verurteilt worden.

Die disziplinäre Geldbuße für die über ein geringeres Einkommen verfügende Revierinspektorin betrug 500 Euro. Ihre strafrechtliche Sanktion: drei bedingte Haftmonate und eine Geldstrafe von 960 Euro.

Vorsitzender der Disziplinarkommission war ein Richter des Oberlandesgerichts Linz. Gegen die erstinstanzlichen Disziplinarerkenntnisse konnten Rechtsmittel beim Bundesverwaltungsgericht erhoben werden.

Die Justizwachebeamten hatten vor der Polizei und der Staatsanwaltschaft wahrheitswidrig ausgesagt, die Übergriffe ihres Kollegen nicht gesehen zu haben. Der Inspektor hatte jedoch am 5. August 2012 in der Justizanstalt Feldkirch zwei Häftlinge geohrfeigt. Damit versuchte der Beamte erfolglos, die Insassen dazu zu zwingen, ihm ihr Drogenversteck in der Gefängniszelle zu verraten. Bei der Durchsuchung des Haftraums wurde danach Rauschgift gefunden.

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