„Ich habe bemerkt, dass meine Schulfreunde in eine Schlägerei verwickelt sind und wollte helfen. Als ich mit der Eisenstange auf die Personengruppe zuging, habe ich gesehen, dass ein Mann blutend am Boden liegt“, so die Verantwortung des 31-jährigen Kosovaren, der behauptet, das Opfer bereits durch Messerstiche schwer verletzt vorgefunden zu haben. Die Rede ist von der Massenschlägerei in der Lustenauer Discothek „Sender“ im März 2016, bei der auch ein Türsteher verletzt wurde. Was die „Schläger“ betrifft, so erging vergangene Woche bezüglich aller fünf Angeklagten ein Freispruch. Es war angesichts der Menschenmenge und des Tumultes nicht nachweisbar, dass die Beschuldigten jemanden attackiert und verletzt hatten.
Wieder Marathonprozess
Der selbe Vorfall beschäftigt nun wieder drei Tage die Justiz. Auch hier gibt es 15 Zeugen und sogar zwei gerichtsmedizinische Sachverständige. Die Verantwortung des Mannes, der einst als Kind in die Schweiz kam, wo er seitdem wohnt und 4000 Franken monatlich verdient, steht der Anklage völlig gegensätzlich gegenüber. Dass man auf dem Klappmesser mit acht Zentimeter Länge DNA des Angeklagten sicher stellen konnte, erklärt der Mann folgendermaßen: Wieder wollte er angeblich „helfen“.
Freundschaftsdienst
Der Angeklagte habe das Messer aufgehoben und am Parkplatz weggeworfen weil er sich gedacht habe, dass einer „seiner Jungs“ Scheiße gebaut habe. „Ich wollte es verschwinden lassen“, sagt der bislang Unbescholtene. Was laut Anklage jedoch höchst seltsam ist: Wenn der Beschuldigte nicht der Messerstecher ist, warum finden sich dann keine anderen Spuren als die von Opfer und Angeklagtem?. Handschuhe – argumentiert die Verteidigung. Was die Geschworenen nach Ende des Beweisverfahrens für die Wahrheit halten, bleibt spannend. Ob tatsächlich drei Tagen benötigt werden oder zwei ausreichen, um ein Urteil zu finden, wird sich zeigen.
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